Mit diesem desolaten Restzahnbestand stellte sich die Patientin Im Frühjahr 1992 mit dem Wunsch nach prothetischer Versorgung bei uns vor. Die erforderlichen finanziellen Ressourcen vorausgesetzt würden wir sie heute natürlich mit 2 oder maximal 3 Implantaten festsitzend versorgen ( Beispiel).
Desolater Restzahnbestand Anfang 1992 mit Lockerungsgrad L>=II in der Front (Klick!)
Leider waren die Ressourcen begrenzt und wir damals zumindest noch teilweise auf die Lehrmeinung fixiert, so dass wir uns für eine konventionelle teleskopierende Versorgung unter Erhalt aller Pfeiler entschieden haben. Dass wir uns im Vergleich zu unseren universitären Lehrern die Zahnerhaltung betreffend schon 1992 einen erheblichen Vorsprung erarbeitet hatten, zeigt der Verlauf:
Messaufnahmen anlässlich der Pfeilersanierung in 1992. Die endodontische Versorgung erfolgte nach dem Timbuktu-Protokoll (Klick!)
Verlaufskontrolle in 2001, nachdem die Versorgung 8 Jahre in Funktion stand, bei generellem Lockerungsgrad von L<=I . Einen Lockerungsgrad von L=0 konnten wir aufgrund der gewählten Form der Versorgung zu keinem Zeitpunkt erreichen. Deutlich ist die Überlastung an 22 (L>II) zu erkennen, bei dem es zu diesem Zeitpunkt zu einer Stiftlockerung im Zahn gekommen war, wobei sich der Stift jedoch nicht entfernen ließ, weil er wegen der Krone nicht herausgedreht werden konnte (Klick!).
Die Versorgung steht nunmehr mehr als 13 Jahre in voller Funktion (Klick!)
Dafür, dass die leichte Erweiterbarkeit das entscheidende Argument für teleskopierende Versorgungen im desolaten Restgebiss ist, kann sich die Patientin sicher nicht beklagen, dass es nach fast 14 Jahren nunmehr zu ersten Erweiterung gekommen ist. Das verdankt sie sicher unserer guten konservierenden Technik, der Qualität unseres Zahntechnikers, ihrer guten Mundhygiene, dem peniblen Einhaltung ihrer Recall-Termine bei Zustand nach initialer systematischer PAR-Behandlung und den regelmäßigen jährlichen Unterfütterungen. Genau so sicher ist aber auch, dass mit dieser ersten Erweiterung der Anfang vom Ende der Versorgung eingeläutet ist.
Heute würden wir diesen Fall entweder festsitzend oder – wenn schon eine herausnehmbare Versorgung gewünscht wird- in jedem Falle nicht konventionell versorgen, sondern die Teleskope – zwischen den beiden Einsern getrennt – über individuell gefräste parallele Stege primär verblocken:
Die ausführliche Präsentation dieses Falles mit deutlich schlechterer Pfeilersituation finden sie hier.
Diese Versorgung steht zwar erst 6 Jahre in Funktion, wir mussten aber erst einmal unterfüttern. Jeder, der Erfahrung mit auf parallel gefrästen Stegen reitenden, gaumenfreien Prothesen auf Implantaten hat, weiß, dass die Notwendigkeit von Unterfütterungen gegenüber herkömmlichen teleskopierenden Versorgungen dramatisch absinkt. Keinen der zahlreichen Fälle, die wir derart versorgt haben, mussten wir bisher erweitern.
Das in unzähligen Diskussionen bis zum Erbrechen wiederholte Argument, es läge nur an unserer schlechten Zahntechnik, dass nicht in dieser Art primär verblockte teleskopierende Versorgungen so häufig erweitert werden müssten, und man brauche beispielsweise nur “ modern und damit galvanotechnisch“ zu arbeiten, können wir vor dem Hintergrund des vorgestellten Falles nicht gelten lassen. Wir sind uns vielmehr absolut sicher, dass wir im oben vorgestellten Fall.
- Bei den Einzelpfeilern Lockerungsgrad L=0 erreicht hätten
- dramatisch weniger häufig hätten unterfüttern müssen
- keine Wurzellängsfraktur hätten beobachten müssen und in der Folge
- keine Erweiterung hätten durchführen müssen
- das Anfang vom Ende der Versorgung noch lange nicht eingeläutet wäre
Denn wenn eine teleskopierende Versorgung auf solchen Pfeilern ohne Erweiterung 14 Jahre übersteht, heißt das vor allen Dingen erst einmal eins: Man hätte auch oder vielmehr besser festsitzend versorgen können!