Dies ist das Konzept, das wir anlässlich der Diskussion um die Strukturreform 2000 mehr der Not gehorchend als dem eigenen Triebe im Alleingang der Politik, den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft über die Logies-Liste und das DAZ-Forum Ende 99 ohne viel Erfolg vorgestellt haben.
Wir haben dafür viel Prügel erhalten. Nichts desto Trotz können wir im Rückblick sagen, dass es ein gutes Konzept zur richtigen Zeit war und immer noch ist. Dadurch, dass es von keiner der drei beteiligten Parteien begrüßt und angenommen wurde, ist viel Zeit vertrödelt und viel Porzellan zerschlagen worden. Dass jede der drei Beteiligten Grundsätzliches auszusetzen hat, spricht in unseren Augen eher für als gegen das Konzept, da es die Ausgewogenheit unterstreicht. Eine harmonische Welt besteht eben aus Geben und Nehmen. Der Zahnärzteschaft und den Patienten ist dadurch viel Geld für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung verloren gegangen. Und die Patienten haben nach wie vor keinen Zugang zur kostenlosen Behandlung der Grunderkrankung unseres zahnärztlichen Fachgebietes.
Das hat uns aber nicht davon abgehalten, an einem neuen, modifizieren, leichter verständlichen Vorschlag zu arbeiten, den wir bei passender Gelegenheit vorstellen werden. Dies in der Hoffnung, dass Zahnärzte, Politiker und Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen im Laufe der Zeit ein wenig klüger geworden sind. Viel braucht es ja nicht. Und auch wir sind in der Zwischenzeit ein wenig klüger geworden.
STRUKTURREFORM IM GESUNDHEITSWESEN 2000
Beispiel Zahnheilkunde
1. Präambel
Eine langfristig angelegte, grundlegende Strukturreform in der Zahnheilkunde, die diesen Namen verdient, muss die notwendigen Rahmenbedingungen für den Umbau des zahnärztlichen Therapieansatzes weg vom Zahnersatz hin zur Zahnerhaltung und zur Prophylaxe schaffen. Dabei muss sie insbesondere auf die junge und die zukünftigen Zahnarztgenerationen abzielen, die ihr Berufsziel aus einem mehr ärztlichen als handwerklichen Verständnis heraus in der Erhaltung der natürlichen Zähne ihrer Patienten sehen. Diesen muss sie die notwendigen Ressourcen bereitstellen, ihr zahnerhaltendes Praxiskonzept auf der Basis fester Punktwerte in freier Praxis verwirklichen und ihre wirtschaftliche Existenz sichern zu können. Das heute praktizierte System, das für den wirtschaftlichen Erfolg ein großes Zahnersatzvolumen voraussetzt und die Vermeidung von Zahnersatz benachteiligt, steht solchem Bestreben diametral entgegen.
Darüber hinaus muss eine solche Reform auf der einen Seite strikt kostenneutral sein, um die Lohnnebenkosten nicht weiter in die Höhe zu treiben, sondern sie langfristig möglichst zu senken. Auf der anderen Seite darf Innovationskraft und Wachstum des Wirtschaftfaktors Gesundheit nicht behindern, sondern muss diese im Gegenteil stärken und fördern, da der Markt Gesundheit nach Meinung von Fachleuten der Träger des nächsten konjunkturellen Aufschwungs sein wird.
Im folgenden wird ein fundierter Reformvorschlag aus einer zwölfjährigen Erfahrung als Vertragszahnarzt heraus unterbreitet, der das Erreichen dieser Ziele unter Erhaltung unseres sozialen Gesundheitssystems, für das wir von aller Welt beneidet werden, impliziert.
Es erfordert von allen Beteiligten ein erhebliches Maß an Umdenken, insbesondere von den derzeitigen politischen Meinungsbildnern in der Zahnärzteschaft, die allerdings weniger als 30 % der Zahnärzte repräsentieren, so dass ein lauter Schrei der Empörung durch die standespolitisch kontrollierten Medien gehen wird. Von der Mehrzahl der auf Zahnerhaltung abzielenden und besonders den zukünftigen Ärzten für Zahnheilkunde wird er aber sicherlich positiv aufgenommen und umgesetzt werden.
Im Folgenden wird detailliert beschrieben, wie eine solche für alle medizinischen Fachbereiche beispielhafte Reform im überschaubaren Bereich Zahnheilkunde in einem breit angelegten Modellversuch auf freiwilliger Basis vorgelebt werden kann, ohne die bestehende Ordnung zu gefährden. Der Vorschlag enthält moderate Forderungen, die aber durch die angebotenen Gegenleistungen mehr als kompensiert werden. Insbesondere wird eine bisher nicht vorstellbare Transparenz im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle angeboten. Alle der ärztlichen Ethik entgegenstehenden Positionen, die die Qualitätssicherung behindern, werden aufgegeben. Sie werden vielmehr als Gegenleistung für das entgegengebrachte Vertrauen der Patienten aus der Zahnärzteschaft heraus formuliert, vertreten und umgesetzt.
Denjenigen, die polemisch schreien werden wie immer -„Das ist purer Sozialismus“ – „Mit dem bisschen Geld kann man keine lege artis Zahnheilkunde betreiben“ – „Das ist der Niedergang der Zahnheilkunde“ -, usw., usw., sei bereits an dieser Stelle gesagt, dass dies ein freies Land ist, in dem niemand gezwungen wird, Vertragszahnarzt zu werden oder zu bleiben.
Sollten sich die Widerstände -von welcher Seite auch immer- als zu übermächtig erweisen, kann das vorgeschlagene Reformmodell auch sehr gut als Basis für Verträge für Einkaufsmodelle auch mit privaten Versicherern dienen, die die jetzige Standespolitik zwar vehement bekämpft, deren Einrichtung sie aber durch ihre destruktive, zahnersatzfixierte Politik fördert.
2. Ziel
Eine tiefgreifende Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnheilkunde muss von den Patienten, der Zahnärzteschaft, der Politik und den Versicherungen gemeinsam getragen werden.
Erfolgreiche Gesundheitspolitik im Bereich Zahnheilkunde orientiert sich an den aktuellen und kurzfristigen Bedürfnissen der Patienten, der praktizierenden Zahnärzte und der Kostenträger und versucht, die Rahmenbedingungen für einen möglichen Konsens zu schaffen. Will sie als weitsichtig anerkannt werden, muss sie jedoch langfristig angelegt sein, um den heute schon abzusehenden, zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Hierbei kann sie die positiven Erfahrungen andererer, mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Länder nutzen und deren negativen Entwicklungen meiden.
Dabei darf sie den Konflikt mit den verschiedenen Interessengruppen und die Veränderung überholter Strukturen nicht scheuen, sondern muss sich zuallererst an der Volksgesundheit orientieren. Eine weitblickende Reform kann daher als langfristiges Ziel nur den Umbau der Versorgung weg vom Zahnersatz und hin zur Prophylaxe und zur Zahnerhaltung verfolgen.
Dieser Umbau muss kostenneutral erfolgen, um die Lohnnebenkosten nicht weiter in die Höhe zu treiben. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass das Versorgungssystem durch freiberuflich tätige Zahnärzte in freier Praxis erhalten bleibt, um den nicht unerheblichen Beitrag des Wirtschaftsfaktors Zahnmedizin und den gesellschaftlichen Konsens nicht zu gefährden.
Mit Blick auf den nächsten Konjunkturzyklus, der nach der Meinung maßgeblicher Experten von erheblichen Bemühungen um das Erreichen und die Erhaltung von Gesundheit sowie die Bekämpfung von Missbrauch und Schwund von Ressourcen getragen werden wird, kommt einer modellhaften Reform im überschaubaren Bereich Zahnmedizin im Hinblick auf den dynamischen Wachstumsmarkt Medizin eine besondere, zukunftsichernde Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland zu (vgl. Leo A. Nefiodow, Der sechste Kondratieff, ISBN 3-9805144-1-2). Die Lektüre dieses Buches sei jedem, der sich mit der Zukunft und der Gesundheit als Wirtschaftsfaktor auseinandersetzt, wärmstens empfohlen. Die Amerikaner sind zukunftsorientiert, dynamisch-innovativ und schlafen nicht. Der Deutsche Nefiodow berät leider nicht den deutschen Bundeskanzler, wohl aber den amerikanischen Präsidenten.
3. Kosten und Finanzierung
Der vorgelegte Reformvorschlag geht von einem Gesamtbudget für Zahnheilkunde aus, das sich an den im Jahre 1997 aufgewendeten Mitteln orientiert und ist strikt kostenneutral.
Zukünftige Steigerungen und Minderungen im Gesamtbudget werden an volkswirtschaftliche Parameter wie z.B. an die Steigerung oder Minderung der Lohnsumme geknüpft. Wegen der Zahnheilkunde können die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung folglich nicht steigen. Die in 1997 aufgewendeten Mittel sind zum Erreichen des Ziels im Hinblick auf eine Verbesserung der Volksgesundheit allerdings zwingend notwendig. Ein weiteres Absenken ist kontraproduktiv und wird die Volksgesundheit verschlechtern. Gerade der Bereich Zahnheilkunde ist in den letzten Jahren von erheblichen Einsparungen betroffen worden. Will man ein Sinken der Beiträge erreichen, muss in Bereichen eingespart werden, in denen noch erhebliche Reserven vorhanden sind, so zB. in der stationären Versorgung und beim Medikamentenmissbrauch.
Das Gesamtbudget Zahnheilkunde gliedert sich in 6 Bereiche:
a) Prophylaxe
b) Zahnerhaltung und zahnärztliche Chirurgie
c) Parodontologie
d) Kieferbruch
e) Zahnersatz
f) Kieferorthopädie
Der hier vorgelegte Reformvorschlag zielt darauf ab, die Punktwerte für die Bereiche a bis d konstant zu halten, sie langfristig aufzuwerten und die in diesen Bereichen erbrachten Leistungen nicht zu begrenzen, sondern vielmehr neue, dringend erforderliche Leistungen einzuführen und zu finanzieren.
Besonders die jungen und die zukünftigen Ärzte für Zahnheilkunde ohne eigene Lobby sehen ihr Berufsziel aus einem mehr ärztlichen als handwerklichen Ansatz heraus in der Erhaltung der natürlichen Zähne ihrer Patienen. Sie können ihre Praxis auf dieses Ziel hin allerdings nur dann ausrichten und organisieren, wenn sie auf der Basis von bekannten und konstanten Punktwerten kalkulieren können. Zum heutigen Zeitpunkt sichert nur ein grosses Zahnersatzvolumen die wirtschaftliche Existenz. An diesem Punkt trägt die Politik eine besondere Verantwortung im Hinblick auf zukünftige Zahnarztgenerationen. Schon die gerade Studierenden werden von einer neuen Generation von ärztlich orientierten Hochschullehrern im Sinne eines zahnerhaltenden, prophylaxeorientierten Therapiekonzeptes ausgebildet und erzogen. Ihnen besonders gilt es die notwendige betriebswirtschaftliche Basis für die Umsetzung dieser Qualitäten in die freie zahnärztliche Praxis zu schaffen.
Um konstante Punktwerte bei unbegrenzten Leistungen im Bereich Zahnerhaltung garantieren und alle für ein auf Zahnerhaltung ausgerichtetes Praxiskonzept zwingend notwendigen Prophylaxeleistungen für alle Patienten finanzieren zu können, werden Anleihen im Bereich Zahnersatz und KFO gemacht. Die im jeweiligen Jahr erforderliche Summe wird von den gesetzlichen Kassen vorfinanziert und im Folgejahr über eine Absenkung der prozentualen Zuschüsse bzw. der Festzuschüsse für Zahnersatz zurückgeführt. Aus diesem logischen Ansatz ergibt sich die Kostenneutralität implizit.
Aufgrund der dann geringeren Zuschüsse wird Zahnersatz für den Patienten teurer, was automatisch eine Reduzierung der Nachfrage in diesem Bereich nach sich zieht, wie man im Jahre 1998 deutlich gesehen hat. Geht die Nachfrage nach Zahnersatz stärker zurück als zum rückwirkenden Finanzausgleich erforderlich, werden die Zuschüsse für das Folgejahr wieder angehoben. Oder die Punktwerte der Basisleistungen im Bereich Zahnerhaltung werden erhöht, um die Praxen mit einem nachgewiesen erfolgreichen Zahnerhaltungskonzept zu fördern und einen zusätzlichen Anreiz zur Umstellung auf ein solches Konzept zu geben.
Langfristig ist sogar eine Absenkung des Budgets aufgrund der sinkenden Morbidität denkbar. Voraussetzung dafür wäre allerdings eine gleichzeitige, deutliche Absenkung der Studienbeginner.
Folgt man dem hier vorgeschlagenen Modell, entsteht ein sich selbst regulierender Effekt, der die zu Verfügung stehenden Mittel langfristig und stufenweise aus dem Bereich Zahnersatz abzieht, um sie in den Bereich Zahnerhaltung überzuführen, wodurch die Notwendigkeit von Zahnersatz wiederum zwangsläufig sinkt.
Ein weiterer Vorteil dieses Konzeptes ist der, dass die älteren und die weniger zahnbewussten Patienten, die besonders hohe Leistungen im Bereich Zahnersatz nachfragen und auch über die entsprechenden Mittel verfügen, da sie im vollen Erwerbsleben stehen, diese bei langsam sinkenden Zuschüssen selber finanzieren und sie nicht aus dem Bereich Zahnerhaltung abziehen können, wie es bisher der Fall war und bei floatenden Punktwerten durch eine Flucht in die Menge noch stärker der Fall wäre. Sie fördern so die Zahnerhaltung der jüngeren und der zahnbewussten Patienten und sorgen aufgrund ihrer mit zunehmendem Alter ansteigenden Mortalität langfristig für ein zusätzliches Absinken der nachgefragten Zahnersatzmenge.
Es kommt also zu einem wünschenswerten, umgekehrten Effekt wie z.B. in der Rentenfinanzierung, wo die Jungen in zunehmendem Masse durch die Finanzierung der Rentenleistungen für die Alten belastet sind. Folgt man diesem Vorschlag und dehnt ihn nach erfolgreicher Erprobung im zahnheilkundlichen Fachbereich auf andere ärztliche Bereiche aus, gelangt man langfristig zu einen schrittweisen inneren Ausgleich für die bestehende Schieflage im Bereich der Rentenfinanzierung.
Zur Umsetzung dieser Vorschläge im Rahmen der Reform 2000 ist eine Abkehr von der prozentualen Bezuschussung von Zahnersatz und die Wiedereinführung von sinnvollen Festzuschüssen nicht zwingend erforderlich. Sie wäre aber wünschenswert und einfacher. Bedacht werden sollte, dass zumindest ein Argument der Zahnärzteschaft für die letzte Reform ehrlich und richtig war. Eine prozentuale Bezuschussung belohnt denjenigen, der über große wirtschaftliche Ressourcen verfügt und sich eine Luxusversorgung eingliedern lässt. Damit wird von den Kostenträgern eine aus dem ärztlichen Ansatz heraus nicht wünschenswerte Überbehandlung (Overtreatment) gefördert und finanziert, die kontraproduktiv zum zahnerhaltenden Praxiskonzept wirkt, da sie die Verschwendung der für die Zahnerhaltung benötigten Mittel begünstigt. Ein solches Festzuschussystem muss allerdings vor der Wiedereinführung von zahnerhaltend orientierten Ärzten für Zahnheilkunde überarbeitet werden.
4. Vergangenheitsbewältigung
Allen bisherigen Reformen ist gemeinsam, dass sie fast auschließlich auf den Kostenaspekt ausgerichtet waren. Sie erschöpften sich in der stufenweisen Abwertung der Honorare im Bereich Zahnersatz, ohne dass die freiwerdenden Mittel dazu verwendet wurden, die bestehenden Leistungen im Bereich Zahnerhaltung aufzuwerten oder zur Vermeidung von Zahnersatz dringend notwendige neue Leistungen im konservierenden Bereich einzuführen. Einzige Ausnahme war die Einführung der Prophylaxe-Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Am unbestreitbaren Erfolg dieser Massnahme kann man absehen, wie sinnvoll das hier vorgeschlagene Konzept ist.
Dass der medizinische Aspekt in den bisherigen Reformen im Gegensatz zu vergleichbaren Ländern in den letzten 30 Jahren sträflich vernachlässigt wurde, hat vielerlei innerzahnärztliche Gründe, die auf eine katastrophale Berufspolitik zurückzuführen sind, aber auch wesentliche außerzahnärztliche Gründe.
Um beispielhaft für die an einer grundlegenden Reform beteiligten Politiker und Versicherungsträger eine selbstkritische Betrachtung in den Vordergrund zu stellen, soll hier nur der Anteil der zahnärztlichen Standesführung am Versagen der bisherigen Reformen gewürdigt werden.
Grundlegend ist die viel zu späte Abwendung von einem rein handwerklichen zu einem ärztlichen Ansatz, die zu einer Fixierung der zahnärztlichen Berufspolitik auf den Bereich Zahnersatz geführt hat. Diese Fehlentwicklung hat historische Gründe, die auf der Entwicklung des Berufsbildes aus einer handwerklichen Tradition heraus beruhen (Bader – Friseur – Dentist – Zahnarzt). Die letzte Generation in der Standesführung hat diese Strukturen wegen materieller Eigeninteressen zementiert und hat versäumt, die notwendige Weiterentwicklung zum Arzt für Zahnheilkunde voranzutreiben, und auch die jetzige Standesführung ist von älteren, zahnersatzfixierten Zahnärzten dominiert. Dies hat dazu geführt, dass medizinisch motivierte Reformvorschläge bisher nicht vorgelegt wurden, bzw. nicht vorgelegt werden wollten oder gar konnten. Der Reformstau wird auch an der bestehenden Approbationsordnung deutlich, die neben dem Medizinstudium nach wie vor eine verkürzte Zahntechnikerlehre beinhaltet, wodurch viel wertvolle Ausbildungszeit für den ärztlichen Ansatz verschwendet wird.
Die gescheiterte letzte Reform ist ein abschreckendes Beispiel. Von zahnärztlicher Seite wurde sie mit Begriffen wie zahnärztliche Ethik, zahnärztliche Moral, Verbesserung der Volksgesundheit und Gerechtigkeit für die Patienten überfrachtet. Nach Annahme der Vorschläge durch die Politik stellte sich umgehend heraus, dass es sich lediglich um Rhetorik gehandelt hatte, um rein materielle Zahnersatz-Interessen zu verschleiern. Man sah sich nicht einmal in der Lage, die nach dem Geist des Reformgesetzes zum Erreichen der Liquidationsfreiheit für den nun privatisierten Zahnersatz verabredete zweijährige Schamfrist einzuhalten. Beispielhaft ist auch, dass der einzige nennenswerte Vorteil für die Patienten, die Einführung der Prophylaxeleistungen für die Erwachsenen, sofort aus der Diskussion verschwunden ist und bis heute nicht realisiert wurde.
5. Konkrete Vorschläge
5.1 Prophylaxe und Parodontologie
Eine Ausdehnung sinnvoller und wirksamer Prophylaxeleistungen auf den Erwachsenenbereich ist zur Umsetzung eines zahnerhaltenden Praxiskonzepts unabdingbar.
Als Basis für die erforderlichen Leistungen und deren Vergütung werden in einem ersten Schritt die Leistungen für die Erwachsenen übernommen, die heute schon für Kinder und Jugendliche gelten. Als zusätzliche Leistung wird die Position „Professionelle Zahnreinigung“ in den BEMA eingeführt, die erforderlich ist, um die Lücke zwischen der sorgfältigen Zahnsteinentfernung und der systematischen Parodontitisbehandlung endlich zu schließen. Diese Leistung wird durch den röntgenologischen Nachweis von nicht altersentsprechendem Knochenabbau und/oder Konkrementen an Seitenzähnen ausgelöst und kann einmal in drei Jahren abgerechnet werden. Sie wird mit einem Drittel des Falldurchschnitts für eine systematische Parodontitisbehandlung zu 100% honoriert. Die Indikation wird durch die Gutachter anhand der Röntgenbilder (Modelle nicht erforderlich) zunächst stichprobenartig überprüft.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Behandlung der Grunderkrankung des Fachbereichs Zahnheilkunde gefördert wird. Zumindest die Behandlung der Grunderkrankung eines medizinischen Fachgebiets muss durch die hohen Beiträge der Versicherten gewährleistet sein. Sich diesen Forderungen zu verweigern zeugt von mangelndem medizinischen Wissen, fehlender sozialer Kompetenz und wirtschaftspolitischer Kurzsichtigkeit.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der behandelnde Arzt warten muss, bis das meist irreversible Vollbild der parodontalen Erkrankung ausgebildet ist, um erst dann eine honorierte Defektbehandlung durchführen zu können. Genauso wenig ist einzusehen, dass der Versicherungsnehmer als Arbeitgeber des Versicherungsträgers diese Behandlung, die zwangsläufig eine Vielzahl kostenintensiver Folgeerkrankungen vermeidet (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen, Zahnersatz, usw.), als Privatleistung bezahlt, oder dass der auf Zahnerhaltung abzielende Arzt für Zahnheilkunde diese personalintensiven Leistungen ohne ein kostendeckendes Honorar erbringt.
In diesem Sinne wirken die Vorschläge der Verschwendung von volkswirtschaftlichen Ressourcen entgegen und dienen der Verbesserung der Volksgesundheit.
5.2 Zahnerhaltende Maßnahmen
Die zahnerhaltenden Maßnahmen sind im BEMA bis auf wenige Ausnahmen im erforderlichen Umfang beschrieben.
Nicht berücksichtigt ist, dass die Medizin schnelle Fortschritte macht und den Patienten neue, bessere und im Bereich Zahnheilkunde haltbarere und weniger invasive Behandlungsmethoden und Materialien anbieten kann. Leider wohnt diesen Innovationen der Nachteil inne, dass sie gerade im Bereich Zahnerhaltung meist zeitintensiver und damit teurer sind als die herkömmlichen Methoden, so dass eine leistungsgerechte, für den Zahnarzt mit zahnerhaltendem Praxiskonzept kostendeckende Honorierung auf BEMA-Basis nicht gewährleistet ist.
Im Gegenzug zu den weiter unten aufgeführten vertrauensbildenden Maßnahmen durch die Zahnärzteschaft, die ein wesentlicher Bestandteil dieses Reformvorschlages sind, erkennen die gesetzlichen Versicherungen an, dass sie ihren Versicherten auch im Bereich Zahnerhaltung keine über die Grundversorgung hinausgehende 100 %ige Erstattung zusichern können, ohne dass sie auch allein die Verantwortung für steigende Beiträge übernehmen.
Es muss aber gesichert sein, dass diese therapeutischen Maßnahmen wissenschaftlich abgesichert sind und auf der Basis von „evidence based dentistry“ erfolgen. Nicht jede als große Innovation gefeierte Maßnahme erweist sich auf längere Sicht als zahnerhaltend. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass der Patient bei diesen innovativen Leistungen von seinem Zahnarzt nicht übervorteilt wird und die Kostenträger ihre Fürsorgepflicht in diesem Sinne erfüllen können.
5.2.1 Füllungen
Ein erfolgversprechender Ansatz, der beispielhaft auf den gesamten zahnerhaltenden Bereich ausgedehnt werden kann, wurde im Füllungsbereich gemacht. Für Kunststoffüllungen in Schmelz-Ätz-Technik (SÄT) im Seitenzahnbereich wurde eine Position in den BEMA aufgenommen, die praktisch nicht über den Krankenschein abgerechnet werden kann. Allerdings kann die Differenz zur Amalgamfüllung privat liquidiert werden.
Die Amalgamfüllung stellt eine gute, langfristige und wirtschaftliche Versorgung dar. Sie ist vom Zahnarzt relativ einfach zu legen, da sie keine aufwendigen Zusatzleistungen, besondere Bedingungen und Fähigkeiten oder teure technische Einrichtungen erfordert. Sie ist bescheiden honoriert, kann aber bei entsprechend rationellem Arbeiten und der erforderlichen manuellen Geschicklichkeit gerade kostendeckend gelegt werden.
Sie ist aber nicht ohne Nachteile und wird von immer weniger Patienten akzeptiert. Dies ist ein Entwicklungsprozess, der ohne Zwangsmassnahmen, die sich bei der Behandlung von Karies in einer freien Gesellschaft von selbst verbieten, nicht mehr rückgängig zu machen ist. Soviel Freiheit braucht der Mensch. Bestandteil dieser Freiheit ist aber auch, dass der Patient seinen Zuschuss für die Amalgamfüllung nicht verliert, wenn er sich für eine gleichwertige oder bessere Versorgung entscheidet.
Es gibt eine Vielzahl anderer Füllungsarten und -materialien mit ihnen eigenen Vor- und Nachteilen gegenüber Amalgamfüllungen. Nicht zu bestreiten ist, dass es für jede Versorgung eine eigene medizinisch sinnvolle und wirtschaftliche Indikation gibt. Amalgam ist nicht die optimale Versorgung für jeden Defekt.
5.2.1.1 Modell
Folgendes muss festgestellt werden und ist unabdingbar:
* Die Indikationsstellung ist nach sorgfältiger Diagnose allein Sache des Zahnarztes im aufklärenden
Gespräch mit seinem Patienten.
* Die Wahl des Materials erfolgt im Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient.
* Der Gesetzgeber stellt sicher, dass nur wissenschaftlich gesicherte Materialien zur Anwendung
kommen (evidence based dentistry).
* Der Kostenträger trägt Sorge, dass sein Versicherungsnehmer nicht übervorteilt wird und schafft
im Konsens mit der Zahnärzteschaft und der Politik die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine
Überprüfung zur Vermeidung von Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen. Die
Indikationsstellung und die Wahl des Materials ist nicht seine Aufgabe.
Der Kostenträger stellt seinem Versicherten eine gute, langfristige, wirtschaftliche Füllung in Form der Silberamalgamfüllung (non-gamma2, alle anderen werden nicht mehr honoriert) zur Verfügung, für die er die Kosten zu 100 % trägt.
Andere Formen der Füllungstherapie, die einer lege artis- Versorgung entsprechen, werden in eine Positivliste und in den BEMA aufgenommen. Alle anderen Versorgungsformen, insbesondere solche, die nur als kurzfristige, provisorische Versorgungen anzusehen sind und eine Gewährleistung für einen mehrjährigen Verbleib im Mund nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen. (Beispiel Compomere im Seitenzahnbereich ausser bei Milchzähnen) werden ausgeschlossen und nicht mehr honoriert.
In Konsensgesprächen auf hohem Niveau zwischen Zahnärzten und Kostenträgern werden Höchstpreise und Gewährleistungszeiten (Verbleiben im Zahn) für die jeweiligen Leistungen festgelegt. Der Differenzbetrag zur Amalgamfüllung wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung enthält einen Hinweis auf die Gewährleistungszeit.
Beispiele:
Micropräparation (zB. Tunnel): Differenzb. DM 50.-, Gewährl. 3 Jahre
Keramikinsert: (Max. 2/Zahn) Differenzb. DM 180.-, Gewährl. 3 Jahre (incl. Materialkosten)
Goldinlay (2-, 3,- oder mehrflächig) Differenzb. DM 550,- Gewährl. 5 Jahre (incl. Mat.-u. Lab.K.)
Keramikinlay (dito, auch Empress) Differenzb. DM 750,- dito
Kunststoffüllungen im Seitenzahnbereich (nur solche in SÄT, neue Einteilung nach Prof. Staehle):
a) schmelzbegrenzt, keine oder einfache Matritzentechnik:
K1: Differenzb. DM 30.- Gewährl. 3 Jahre
K2: DM 50,-
K3: DM 70,-
b) nicht vollständig schmelzbegrenzt, schwer zugänglich, schwierige Matritzentechnik, Mehrschichtigkeit:
K4: Differenzb. DM 90,- Gewährl. 3 Jahre
K5: Differenzb. DM 110,-
Kunststoffüllungen bei Kindern und Schwangeren im Seitenzahnbereich in SÄT werden auf Krankenschein unter den Position 13 e – g abgerechnet. Die einschränkende Indikation bei diesen Positionen wird auf diese Personengruppe erweitert.
Frontzahnbereich:
Die Punktwerte für Füllungen in SÄT werden um 30 % angehoben, dafür werden andere Kunststoffüllungen, die nicht in SÄT erfolgen, nicht mehr honoriert und die Gewährleistung auf 3 Jahre erhöht. Ausnahme: Eckenaufbauten)
Die oben genannten Honorierungen sind im Gegensatz zu dem sonst üblichen Lobbygeschrei bewusst nicht überhöht angesetzt, um dadurch in möglichen Verhandlungen ausreichend Spielraum nach unten zu haben, sondern für eine rationell arbeitende Praxis und einen Zahnarzt mit gutem manuellen Geschick kostendeckend kalkuliert, beinhalten einen maßvollen Unternehmergewinn, sind in der Praxis erprobt und mit dem Verständnis der Patienten für die Kosten-Leistungs-Relation konsent.
Der Nachweis für die Notwendigkeit einer Füllungstherapie kann röntgenologisch mit Bissflügelaufnahmen (2 Zahnfilme, RÖ2) erfolgen, die in Ihrer Frequenz der Kariesaktivität des betreffenden Patienten angepasst sind (höchstens alle 2 Jahre). Er kann in einem ersten Schritt anhand von stichprobenartigen Einzelfallprüfungen überprüft werden.
5.2.2. Übertragung des Modells auf andere konservierende Leistungen
Das oben beschrieben Modell für Füllungen lässt sich leicht auf andere Bereiche konservierender Leistungen übertragen, bei denen die Innovation die Leistungsbeschreibung des BEMA überholt hat.
5.2.2.1. Wurzelbehandlungen
Die Ansprüche an eine lege artis- Wurzelbehandlung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, so dass die Definition im BEMA „bis ins untere Wurzeldrittel“ in diesem Sinne nicht mehr ausreichend ist.
Nach heutigen Ansprüchen hat eine lege artis Wurzelbehandlung bei erweitertem Durchmesser bis an den Apex zu erfolgen, was eine sorgfältige Technik und einen erheblich gesteigerten zeitlichen Aufwand beinhaltet. Auch wird die undifferenzierte Honorierung zwischen ein- und mehrwurzeligen Zähnen den gestiegenen Anforderungen nicht gerecht, zumal heute technisch und fachlich anspruchsvolle Wurzelbehandlungen sogar an strategisch wichtigen Weisheitszähnen keine Ausnahme mehr darstellen, wenn dadurch herausnehmbarer Zahnersatz vermieden oder ansonsten zu erneuernder oder zu erweiternder Zahnersatz erhalten werden kann.
Auch in diesem Bereich ist es also erforderlich, private Zuzahlungen für technisch besonders anspruchsvolle Leistungen zuzulassen, um ein zahnerhaltendes Praxiskonzept zu fördern:
Wurzelbehandlung 1-wurzelig: Differenzb. DM 50,-, Gewährl. 5 Jahre (incl.. WSR)
2-wurzelig: Differenzb. DM 120,- Gewährl. dito
3- und mehrwurzelig: Differenzb. DM 180,- Gewährl. dito
Die Möglichkeit zur privaten Liquidation des Differenzbetrags wird durch den röntgenologischen Nachweis der bis an den Apex reichenden Wurzelfüllung ausgelöst. Kann diese aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht werden, werden die Zuschläge nicht in Rechnung gestellt. Die gutachterliche Prüfung erfolgt im ersten Schritt stichprobenartig.
5. 2.2.2.Einzelkronen und F acetten
Einzelkronen und Facetten gehören nicht in den Bereich Zahnersatz, sondern eindeutig zu den zahnerhaltenden Maßnahmen. Dass eine Einordnung in den Bereich Zahnersatz unsinnig ist, wird schon durch die deutsche Sprache deutlich, da durch einen Einzelkrone eindeutig kein Zahn ersetzt wird, sondern lediglich Teile der Zahnkrone. Erst bei einer Brücke oder einem Implantat kann man von Zahnersatz reden, da tatsächlich ein Zahn ersetzt wird.
Als Basis für die Honorierung von verblendeten Einzelkronen wird das Honorar für die Kunststoffverblendkrone herangezogen, für Facetten entsprechend die Teilkrone.
Wie in allen anderen Bereichen werden auch hier in Konsensgesprächen auf hohem Niveau zwischen 5 Vertretern der Kostenträger und einer zahnärztlichen Kommission aus 2 Hochschullehrern und 3 Praktikern Differenzbeträge zur privaten Liquidation für besonders aufwendige Versorgungsformen (Metallkeramikkronen, Facetten, Vollkeramikkronen, usw.) je nach zahnärztlich-technischem Aufwand festgelegt.
Sollte man sich trotzt des von allen für das neue Jahrtausend geforderten neuen Geistes der selbstkritischen Würdigung und der Logik wider Erwarten nicht einigen können, entscheidet ein Bundesausschuss mit einem unparteiischen Vorsitzenden.
Metallkeramik-Kr.: Basisl. Kunstst.-Verblendkr. Differ.-Betrag DM 80.-, Gewährl. 5 Jahre
Vollkeramik-Kr.: dito DM 150.- dito
Facette: Teilkrone DM 200.- dito
Jeweils zuzüglich Material- und Laborkosten.
Als vertrauensbildende Maßnahme von Seiten der Zahnärzteschaft wird die Gewährleistung von allen Kronen und jeglichem festsitzendem Zahnersatz auf 5 Jahre erhöht..
5.2.3. Kieferchirurgische Leistungen
Als Basis für besonders aufwendige, der Zahnerhaltung dienende kieferchirurgische Leistungen werden ebenfalls BEMA-Positionen aufgenommen und privat zu liquidierende Differenzbeträge festgelegt. Auch hier können durch den Erhalt von Zähnen und die Vermeidung von neuem Zahnersatz erhebliche Mittel eingespart werden. Die Privatliquidation einer im BEMA festgesetzten Differenz wirkt auch in diesem Bereich fördernd auf das zahnerhaltende Praxiskonzept.
Wurzelspitzenres. an mehrw. Zähnen (pro Wurzel): Basisl. WSR Frontzahn, Differenzb. DM 70.-
chirurgische Kronenverlängerung: Basisl.. Ost 1 DM 50.-
5.2 .4. Kieferbruch
Dieser Bereich ist unglücklich benannt. Unter Kieferbruch werden für den zahnerhaltend tätigen Arzt für Zahnheilkunde die zur Therapie der psychosomatischen Erkrankungen des Fachbereichs erforderlichen Schienen abgerechnet. Die Erkenntnis, dass es auch in der Zahnheilkunde Erkrankungen gibt, die der Descartschen Trennung von Körper und Seele nicht folgen und bei denen das bisher dominierende mechanistische, unikausale Therapiekonzept nicht zum Erfolg führt, setzt sich nur langsam durch. So ist es auch zu erklären, dass es im zahnärztlichen BEMA keine Position für ein psychodiagnostisches oder -therapeutisches Gespräch gibt. Die Umsetzung dieser Erkenntnisse in Lehre und Praxis steht wie ein Berg vor der Zahnärzteschaft.
Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass interessierte Gruppen innerhalb der Standesführung die Zahnmedizin von der Medizin abkoppeln wollen, um die natürliche Entwicklung vom Dentisten über den Zahnarzt zum Arzt für Zahnheilkunde zu blockieren und das Rad wieder in Richtung Friseur zurückzudrehen.
Die Einführung einer solchen Gesprächsposition entsprechend der Gebührenordnung der Allgemeinmediziner ist dringlich und unabdingbar, um diese Erkenntnisse zu fördern und die hohen Kosten, die durch die Fehlbehandlung der Patienten mit seelischer Grunderkrankung besonders im Zahnersatzbereich entstehen, möglichst zu vermeiden bzw. zumindest zu vermindern. Ihre Abrechnung muss jedoch an eine nachzuweisende Weiterbildung (zB. Besuch einer Balint-Gruppe) gekoppelt werden, um niemanden in Versuchung zu führen.
5.2.5 Implantologie und implantatgetragener Zahnersatz.
Implantate sollen auch weiterhin Privatleistungen bleiben. In Zukunft, wenn die aus der Umsetzung dieses Reformvorschlages zwangsläufig folgenden Einsparungen im Bereich Zahnersatz Realität sind, kann über einen Zuschuss durch die Kostenträger nachgedacht werden.
Nichtsdestotrotz wird eine Position für Kassenpatienten in den BEMA aufgenommen, die privat zu liquidieren ist, um die Patienten vor überzogenen Forderungen durch einzelne Zahnärzte zu schützen und die Ressourcen zu schonen.
Anders verhält es sich mit Suprakonstruktionen auf Implantaten.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Patient den Versicherungsanteil für eine implantatgetragene Einzelkrone verliert, wenn dadurch eine Brücke vermieden wird, für die ein wesentlich höherer Betrag von der Versicherung geleistet werden müsste. Eine solche Regelung widerspricht dem zahnerhaltenden Praxiskonzept.
Zahlreiche andere Beispiele für eine Verbesserung von prothetischen Versorgungen mit einer damit verbundenen Verlängerung der „Verweildauer im Mund“ sind belegbar:
Zahnlosigkeit:
Der Versicherungsanteil für eine teleskopierende Prothese mit Stahlbasis und zwei Verbindungselementen muss erhalten bleiben.
Brücken:
Der Versicherungsanteil für die Brückenpfeiler und die Brückenglieder muss auch dann erhalten bleiben, wenn ein zwischengeschaltetes oder endständiges Implantat gesetzt wurde.
Es muss allerdings sichergestellt sein, dass das Implantat lege artis gesetzt wurde und eine sichere Einheilung erfolgt ist. Dazu sind Vorbegutachtungen und Nachbegutachtungen erforderlich, die die entsprechenden Leistungen der Kostenträger auslösen bzw. verhindern.
6. Qualitätskontrolle
Sich gerade im medizinischen Bereich qualitätsschaffenden und qualitätssichernden Maßnahmen zu verschließen oder sie gar wissentlich zu blockieren ist eine weder verteidigungswürdige noch verteidigungsfähige Position, da sie der ärztlichen Ethik diametral entgegensteht, zutiefst unmoralisch und volkswirtschaftlich schädlich ist. Diese der Verbesserung der Volksgesundheit entgegenwirkenden Positionen werden aufgegeben. Entsprechende wirksame Massnahmen werden vielmehr aus der Zahnärzteschaft heraus offensiv gefordert, vorgeschlagen, vertreten und umgesetzt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, das wurde gerade am Misslingen der letzten Strukturreform deutlich. Vertrauen zurückgewinnen zu müssen ist teuer, wie man am für 1999 geltenden Vorschaltgesetz erkennen kann. Zudem gilt in einer marktwirtschaftlichen Gesellschaft nach wie vor der Satz, „wer zahlt schafft an“, und zahlen muss letzlich immer der Patient.
Aus zahnerhaltender Sicht gilt dies um so mehr, als bei einem bestehenden und volkswirtschaftlich wünschenswerten Gesamtbudget mit eingeschränkten Wachstumsmöglichkeíten diejenigen, die die nach dem Stand der Wissenschaft (state of the art) wünschenswerten und möglichen Gesundheitsleistungen nicht erbringen wollen oder können, die Ressourcen derjenigen verbrauchen und verschwenden, die erhebliche persönliche und wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, dieses Ziel für sich und ihre Patienten zu erreichen, indem sie sich laufend fortbilden, das notwendige Personal bereitstellen und ihre Praxen auf den erforderlichen technischen Stand bringen und halten.
6.1 Teinehmerkreis an einem breit angelegten Modellversuch
Es macht sehr viel Sinn, die Anwendung der hier angebotenen neuen Regelungen zunächst auf diejenigen Zahnärzte anzuwenden, die Leistungen erbringen wollen, die der privaten Differenzliquidation unterliegen und die damit automatisch verbundenen, weiter unten ausgeführten qualitätssichernden Massnahmen akzeptieren wollen und können.
Dadurch wird erreicht, dass
* ein Chaos vermieden wird
* sich die neuen Strukturen und das neue Verhältnis zwischen den Kostenträgern, den Ärzten für
Zahnheilkunde und den Patienten ruhig etablieren und langsam wachsen können
* die Kosten nicht explodieren
* Zahnersatz nicht unerschwinglich wird
* die Widerstände von interessierter Seite geringer und leichter überwindlich sind, da ein
solcher Modellversuch bereits durch die bestehenden Gesetze gedeckt ist
* die Gutachter geschult werden können
* die notwendige elektronische Datenerfassung zunächst beschränkt ist und langsam anwächst
* die Freiwilligkeit erhalten bleibt
* die Zahl der teilnehmenden Ärzte für Zahnheilkunde in dem Maße wächst, wie das neue System überzeugt
* die Qualität der Teilnehmer gesichert bleibt.
Außerdem darf man diejenigen Kollegen nicht vergessen, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr so arbeiten können, wie sie eigentlich wollen. Das schuldet der kollegiale Respekt und die Rücksicht auf die Schwachen in einer Gesellschaft.
Die neuen Positionen, die eine private Differenzliquidation auslösen, werden auf dem Datenträger markiert (zB. K3P) und lösen dann automatisch die folgenden qualitätssichernden Maßnahmen aus.
6.2 Prozess- und Ergebnisqualität
Die Prozessqualität ist für die meisten Positionen im BEMA ausreichend beschrieben. Die Ergebnisqualität ergibt sich zum Teil durch die Gewährleistung (Verbleiben im Mund). Mängel bestehen vor allem in der Qualitätskontrolle. Vorgeschlagen wird, die neuen Positionen durch eine kleine Kommission aus 2-3 Hochschullehrern und 2-3 in der Zahnerhaltung erfahrenen Praktikern gemäss einer Mindestanforderung an ihre Berechnungsfähigkeit neu zu beschreiben.
Eine Überprüfung erfolgt anhand von diagnostischen Unterlagen und anhand aussagekräftiger neu zu erarbeitender statistischer Parameter in der Einzelfallprüfung zunächst stichprobenhaft. Bei Auffälligkeiten, die ein festzulegendes prozentuales Mass überschreiten, erfolgt eine intensive kollegiale Beratung mit Begutachtung und Untersuchung der Patienten. Sind diese kollegialen Gespräche nicht erfolgreich, erfolgt ein zunächst dreijähriges Verbot, diese neuen Positionen abzurechnen und somit den Differenzbetrag zur Grundleistung privat zu liquidieren.
Was die statistischen Parameter betrifft, so hat der Vorsitzende des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, Herr Schmeinck, seinerzeit moderate, nachvollziehbare Vorschläge erarbeitet, die in überarbeiteter und aktualisierter Form als Richtlinie gelten können. Typischerweise wurden diese sinnvollen Vorschläge von den politischen Meinungsbildnern innerhalb der Zahnärzteschaft in der Luft zerrissen, von verantwortungsvollen Zahnärzten mit einem zahnerhaltenden Praxiskonzept aus den genannten Gründen jedoch vehement unterstützt.
Die Hersteller von zahnärztlichen Abrechnungsprogrammen werden aufgefordert, ihre Programme entsprechend abzuändern, um die für eine umfassende Qualitätskontrolle erforderlichen statistischen Daten zur Verfügung stellen zu können. Diese Daten werden zahnarzt- und patientenbezogen gesammelt und können -falls datenschutzrechtlich erforderlich- auch anonymisiert werden. Die wissentschaftliche Begleitung des Modellversuchs durch einen profilierten Hochschullehrer ist zugesichert.
Die Einführung von Tagesprofilen wird ausdrücklich begrüßt. Sicher gibt es innerhalb der Zahnärzteschaft erhebliche Unterschiede in der manuellen Geschicklichkeit und im Rationalisierungsgrad der Arbeitsabläufe und somit in der Leistungsfähigkeit (Leistung = Arbeit/Zeit). Jeder, der Autor eingeschlossen, hält sich für manuell geschickt und gut organisiert. Eine Steigerung der Geschwindigkeit bei gleichbleibender oder steigender Qualität ist ein legitimes und wirtschaftlich notwendiges Ziel des niedergelassenen Arztes für Zahnheilkunde und dient der Leidensminderung des Patienten. Die übertriebene Steigerung der Behandlungsgeschwindigkeit birgt jedoch zwangsläufig die Gefahr in sich, irgendwann nur noch schnell zu sein.
Wird ein Zahnarzt aufgrund seines Tagesprofils und seiner Behandlerstatistik als ungewöhnlich flink erkannt und gerät in falschen Verdacht, wird er seine besonderen manuellen Fähigkeiten und seinen hohen Organisationsgrad stolz vor seinen Kollegen demonstrieren und diese weiterbilden. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, weshalb die Einführung von Tagesprofilen verschoben wurde, es sei denn, um sie als Mittel der Qualitätskontrolle für die hier gemachten Reformvorschläge aufzusparen.
Die Degression stellt ein hervorragendes Mittel zur Verbesserung der Ergebnisqualität dar, da eine extrem über dem Durchschnitt geleistete Arbeitsmenge auf lange Sicht nicht ohne unakzeptable Qualitätseinbussen geleistet werden kann, zumindest nicht ohne solche, die die eigene Gesundheit wegen des Schlafentzugs belasten. Zudem ist das letzte Drittel des Umsatzes mit weniger Kosten belastet als die ersten beiden.
Unverständlich und nicht nachvollziehbar ist, weshalb die aus der Degression gewonnenen Mittel dem Gesamtbudget bisher entzogen werden, es sei denn, man wollte abwarten, um sie der Finanzierung der hier gemachten Reformvorschläge zu Verfügung zu stellen. Eine solche Weitsicht ist anerkennenswert und entspricht dem angekündigten neuen Geist in der neuen Regierung.
6.3 Vor- und Nachbegutachtung
Es ist kaum nachzuvollziehen, dass große prothetische Sanierungen vor ihrer Anfertigung genehmigt und begutachtet werden müssen, ihre Ausführung aber lediglich nach ihrer Verweildauer im Mund über die Gewährleistungszeit und nach der subjektiven Beschwerdefreiheit des Patienten beurteilt werden. Gleiches gilt für parodontale Sanierungen bzw. nicht erfolgte parodontale Sanierungen im Zusammenhang mit Zahnersatzleistungen. Dies umso mehr als im parodontalen Bereich die Parameter Gewährleistungszeit und Beschwerdefreiheit nicht herangezogen werden können.
Die an einem Modellversuch zur Umsetzung dieser Vorschläge teilnehmenden Zahnärzte akzeptieren und begrüssen die Etablierung von Nachbegutachtungen.
Diese werden umso mehr Bedeutung erlangen als besonders technische Zahnersatzleistungen immer mehr internationalisiert werden, Nachbegutachtungen somit dem Schutze des deutschen Zahntechnikerhandwerks dienen und der Vergeudung volkswirtschaftlicher Ressourcen entgegenwirken können.
6.4 Gutachter
Um das bestehende Gutachtersystem nicht zu überfordern und die Kosten gering zu halten, akzeptieren und begrüßen die am Modellversuch teilnehmenden Ärzte für Zahnheilkunde den bundesweit organisierten Medizinischen Dienst als Gutachter mit der Einschränkung, dass es sich um Zahnärzte mit Praxiserfahrung handeln muss. Die zweite einschränkende Bedingung ist die, dass den in diesem Reformmodell organisierten Ärzten für Zahnheilkunde die Weiterbildung der Gutachter des Medizinischen Dienstes übertragen wird, um einen an den Realitäten der freien Praxis und am state of the art orientierten Weiterbildungsstand sicherstellen zu können.
Anfällige Oberbegutachtungen werden von gewählten, am Modellversuch teilnehmenden Ärzten für Zahnheilkunde vorgenommen.
7. Schlussbemerkung
Die hier gemachten tiefgreifenden Reformvorschläge zielen darauf ab, das bestehende soziale System der gesundheitlichen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland, für das wir von der ganzen Welt beneidet werden, zu reformieren und zu modernisieren, es also zu sichern und zu erhalten.
Der für den Bereich Zahnheilkunde angestrebte Modellversuch soll nach erfolgreicher Einführung auf den gesamten zahnärztlichen Bereich ausgedehnt werden und die Kraft zur positiven Veränderung, die dem deutschen Gesundheitssystem innewohnt, für andere Fachbereiche der Medizin beispielhaft demonstrieren. Dabei wird einer für Kostenträger und Politik völlig kostenneutralen Umstrukturierung des etablierten Therapiemodells weg vom Zahnersatz und hin zur Zahnerhaltung und zur Prophylaxe die ihr gebührende Bedeutung zugemessen.
Die zur Umsetzung der Reform notwendigen Zuzahlungen durch die Patienten sind moderat und stehen in einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation. Sie zeugen von hoher sozialer Kompetenz, da jedem Patienten weiterhin eine 100%ige Übernahme der Grundleistung sowohl durch die Zahnärzteschaft als auch die Kostenträger zugesichert wird, und alle Patienten Zugang zu zuzahlungsfreien Prophylaxeleistungen und damit endlich auch zur zuzahlungsfreien Behandlung der Grunderkrankung des Fachgebiets erhalten. Für alle zahnärztlichen Leistungen innerhalb des Modellversuchs wird von den teilnehmende Ärzten für Zahnheilkunde eine hohe Transparenz für qualitätssichernde und -kontrollierende Massnahmen mit verlängerten Gewährleistungsfristen angeboten.
Mittelfristig wird erreicht, dass der auf die Erhaltung der natürlichen Zähne seiner Patienten abzielende Arzt für Zahnheilkunde seiner Aufgabe in freier Praxis mit dem ihm zustehenden Unternehmergewinn erfüllen kann, ohne auf sinnvolle neue Therapie- und Diagnoseverfahren verzichten zu müssen. Langfristig kann ein Absinken der erforderlichen Mittel erreicht werden, oder es können neue Leistungen, wie etwa die Implantologie, bezuschusst werden.
Die Reformvorschläge basieren auf dem ursprünglichen Gedanken einer sozialen Marktwirtschaft („Der Dritte Weg“) und erfordern auch von den beteiligten Politikern und den Kostenträgern eine erhebliche Fähigkeit zum Umdenken und zum persönlichen Engagement für die Verbesserung der Volksgesundheit. Zumal von interessierter Seite jahrelang behauptet wurde, ein solcher Umbau sei unmöglich oder gar sozialistisch. Folglich wird ein Aufschrei der Empörung durch die standespolitisch kontrollierte Presse und in der Folge durch große Teile der Zahnärzteschaft gehen. Ich bitte daher alle, die diesen Entwurf erhalten, sich nicht beirren zu lassen, sondern die Aussagen unvoreingenommen zu prüfen, zu überdenken und in die öffentliche Diskussion zu bringen, zumal die innerzahnärztlichen Kommunikationswege durch ein recht merkwürdiges Demokratie- und Kulturverständnis der Standesführung blockiert sind. Ich bin bereit und in der Lage, das Konzept vor welchem Publikum auch immer zu erläutern und zu verteidigen.
Zu bedenken ist, dass die offizielle Standespolitik nur die Interessen einer Minderheit der Zahnärzte repräsentiert.
Eine kontinuierlich ansteigende Zahl von Zahnärzten wird diese Vorschläge positiv aufnehmen und erfolgreich umsetzen, wenn sie sie einmal in Ihrer ganzen Tragweite und Bedeutung für die eigene Zukunft und die ihrer Kinder verstanden hat und sie erfolgreich vorgelebt bekommt. Dies gilt insbesondere für die in Ausbildung befindlichen Zahnärzte der neuen Generation, die inzwischen zurecht Angst vor der Niederlassung haben, und für zukünftige Zahnarztgenerationen, für die wie alle Verantwortung tragen.
Denjenigen, die schreien werden wie immer -„Das ist purer Sozialismus“ – „Für das bisschen Geld kann man keine lege artis Zahnheilkunde betreiben“ – „Das ist der Niedergang der Zahnheilkunde in Deutschland“-, usw. usw. sei gesagt, dass dies ein freies Land ist, in dem niemand gezwungen wird, als Vertragszahnarzt zu arbeiten.
Sie sollen jetzt endlich den ihnen bisher anscheinend fehlenden Mut aufbringen, sich privatzahnärztlich niederzulassen oder schweigen und uns andere in Ruhe und Würde im Sinne einer sozial kompetenten, auf Zahnerhaltung ausgerichteten Zahnheilkunde im gesellschaftlichen Konsens an der Verbesserung der Volksgesundheit arbeiten lassen.
Klüger wäre es, den eigenen Organisationsgrad kritisch zu überdenken und die Einführung des Modells zu unterstützen. Zumal die Vorschläge in langjähriger Praxis entwickelt wurden und, soweit gesetzlich zugelassen, erfolgreich erprobt sind.
Es ist kaum vorstellbar, das die vorgeschlagene Reform am Widerstand der Kostenträger oder der Politik scheitert. Sollten die innerzahnärztlichen Widerstände zu groß sein und dieser Anlauf, der einen neuen Geist und eine selbstkritische Besinnung aller beteiligten Gruppen auf ihre eigentlichen Aufgaben einfordert, wofür das Jahr 2000 ein besonders schönes Datum darstellt, erneut ins Leere gehen, wird von zahnärztlicher Seite nicht zu verhindern sein, dass auf dem bisherigen Weg der Beschneidung im Zahnersatzbereich ohne Kompensation im konservierenden weiter vorangeschritten wird, bis die Schmerzgrenze überschritten ist, und man sich nicht länger wirksamen Reformen im gesellschaftlichen Konsens verweigert. Auf dem Wege dorthin kann es zu einem neuen, aber wiederum scheiternden Korbversuch und zum Niedergang der Zahnheilkunde mit einem erheblichen Qualitätsverlust kommen. Dies ist den Patienten nicht zu wünschen. Es wäre auch ein Armutszeugnis für alle beteiligten Gruppen und entspräche nicht dem Niveau der Bundesrepublik Deutschland.
Ach ja. Zur Not eignet sich das vorliegende Reformkonzept nach seinem Scheitern ja vielleicht als Basis für Einkaufsmodelle, in abgeänderter Form sicher auch für die privaten Versicherungsträger.
Nefiodow Leo A.
Der sechste Kondratieff. Wege zur Produktivität und Vollbeschäftigung im Zeitalter der Information. Sankt Augustin: Rhein-Sieg-Verlag, 1997
Staehle Hans Jörg
Wege zur Realisierung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde in Deutschland. München, Wien: Carl Hanser Verlag, 1996
Staehle Hans Jörg
Indikation und Bewertung von direkt hergestellten Kompositrestaurationen im kaubelasteten Seitenzahnbereich. Deutscher Zahnärztekalender 1997. München, Wien: 1996
Staehle Hans Jörg
Studie zur Erfassung des Zeitaufwands für direkte zahnärztliche Restaurationen im kaubelasteten Seitenzahnbereich. Vorschlag für einen Studienplan. Stand: 22.06.96.