Zum Glück haben wir uns schon vor 18 Jahren.....
....nicht an die noch heute geltende Lehrmeinung gehalten, man dürfe Zähne nicht verblocken.
Starke Bruxerin mit desolatem Gebisszustand im März 1988 unmittelbar vor prothetischer Versorgung (sorry, aber so sehen Röntgenfilme nach 18 Jahren in der Regel aus) (Klick!) |
Verlaufskontrolle bei klinischer Beschwerdefreiheit und röntgenologischer Unauffälligkeit im März 2006. In 18 Jahren ist es aufgrund der durch die Verblockung erreichten Stabilität zu keinem weiteren horizontalen Knochenabbau oder zu einer Vertiefung der vertikalen Einbrüche gekommen (Klick!). |
Zwischenzeitliche zahnärztliche Interventionen
Die Kronenränder liegen inzwischen teilweise leicht supragingival, genau wie die Brückenglieder. Man könnte, wenn die Patientin das denn unbedingt wollte (will sie aber nicht, wir reißen uns nicht darum) eine ästhetische Indikation zur Neuanfertigung stellen, eine funktionelle auf keinen Fall.