Implantate stellen eine ausgezeichnete Option zur Versorgung problematischer Fälle im Sinne der Vermeidung von Totalprothesen, des Eingliederns herausnehmbarer Prothesen bei völligem Pfeilerverlust und der Anfertigung von rein implantatgetragenen, festsitzenden Versorgungen dar. Glücklicherweise greift die Einsicht langsam mehr und mehr Raum, dass man ankylosiert eingeheilte Implantate wie natürliche Zähne behandeln und mit erhaltenen natürlichen Pfeilern kombiniert festsitzend versorgen kann.
Als besonders befriedigend empfinden wir Fälle, in denen es mit dem Setzen weniger oder sogar nur eines einzigen Implantates an strategisch entscheidender/n Position/en gelingt, eine festsitzende Versorgung zu erhalten (siehe hierzu auch Fallbeispiel 1).
Beim folgenden Fall handelt es sich um eine UK-Arbeit aus den Jahren 1992 bis 1994. Schon damals musste die festsitzende Versorgung im Sinne von Parodontitis, Knochenabbau und Lockerungsgraden nach der gängigen Lehrmeinung als grenzwertig angesehen werden. Nichtsdestotrotz war sie 10 resp. 8 Jahre problemlos in Funktion. Durch die Zweizeitigkeit der Anfertigung und wohl auch aufgrund unserer damalig noch bestehenden zu ausgeprägten Anhaftung an die gültige Lehrmeinung haben wir die Versorgung leider nicht vollständig verblockt. Hätten wir das getan, so sind wir überzeugt, dass jetzt nicht mehr notwendig gewesen wäre, als den zerstörten Zahn 47 abzutrennen und zu extrahieren.
Zustand vor Ex 34 nach Wurzelfraktur im Mai 2002. Kaum vorstellbar, dass vor rund 10 Jahren einmal ein strammer Kontaktpunkt zum damaligen 33 bestanden hat. Hier sieht man deutlich, was die Zahl der tragenden, verblockten Pfeiler ausmacht. Der Kontaktpunkt zwischen 44 (3 Pfeiler) und 46 ist zwar klinisch auch völlig aufgehoben, aber es ist kein Vergleich zur Distanz zwischen 33 (1 Pfeiler). Es handelt sich übrigens um einen extremen Rückbiss von deutlich mehr als einer Prämolaren-Breite und Zungenpressen (Klick!).
Jetzt war es unfallmäßig zur Fraktur des 34 gekommen. Die Patienten kommen ja leider häufig erst, wenn selbst bei maximaler Verdrängung gar nicht mehr zu übersehen ist, dass wirklich etwas nicht in Ordnung ist und dringender Handlungsbedarf besteht. In diesem Fall war es so, dass der Patient erst bei pulpitischen Beschwerden an 36 kam, nachdem sich die Krone 36 aufgrund der hohen Beweglichkeit des frakturierten Zahnes 34 wohl schon seit längerer Zeit gelockert hatte und völlig kariös aufgeweicht war, so dass sie nach Trepanation und Excavieren bis auf das Zahnfleischniveau zerstört war. Es kann natürlich genau so gut sein, dass es umgekehrt war, also erst die Lockerung und Zerstörung von 36, dann aufgrund der lockeren Brücke die Fraktur von 34.
47 und 34 waren nicht mehr erhaltungsfähig und die verblockte Restkonstruktion 33-47 war insbesondere im Frontzahnbereich in toto in horizontaler Ausrichtung beweglich (L=>I). Im OPT sieht man sehr schön die Überlastungszeichen, insbesondere an dem endständigen Pfeiler 33 (verbreiterter Parodontalspalt wie bei Zustand unmittelbar nach KFO-Behandlung), der die Hauptlast dieser Versorgung tragen muss. Einem einzelnen Pfeiler im parodontal vorgeschädigten Gebiss eine solche Last aufzubürden, sehen wir als kontraindiziert an, wenn es sich vermeiden lässt. In diesem Fall wäre es damals durch die Einbeziehung von 34, 36 und 46 in die Gesamtkonstruktion vermeidbar gewesen, wenn man sich über die Lehrmeinung hinweggesetzt hätte. Dies hätte jedoch die Zerstörung der relativ neuen Brücke 34-36 erfordert, was – zusammen mit der totalen Verblockung- wohl auch kein Gutachter genehmigt hätte.
Wir halten bei dieser Pfeiler-Situation (rechts stark, links schwach) den Ersatz von 34 durch ein Sofortimplantat aus strategischen Gründen (Stabilisierung des durch starke Überlastung vorgeschädigten 33 und Unterstützung des grenzwertig erhaltenen 36) zum langfristigen Erhalt einer festsitzenden Versorgung genau so für indiziert, wie wir aus eigener Erfahrung in anderen Fällen gleichzeitig genau so überzeugt sind, dass mehr Implantate nicht erforderlich sind.