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 Antibiotika

 
Die Angaben über den Gebrauch von Antibiotika in der Endodontie sind vielfältig und widersprüchlich. Wir kommen in der Regel auch in besonders schwierigen (große Aufhellungen, Fisteln, usw.) Fällen ohne Antibiotika aus. Lediglich bei einem ausgewiesenen Abszess setzen wir Antibiotika ein. In solchen Fällen verordnen wir Doxycycline (z.B. Doxycyclin 100 Kapseln, Ratiopharm).
 
Doxycyklin halten wir für das Mittel der Wahl in der Zahnheilkunde. Es hat ein ausgesprochen breites Wirkungsspektrum, insbesondere auch gegen anaerobe Keime (Endodontie, Parodontologie),  hat offenbar eine besondere, zusätzliche positive Wirkung auf das Parodontium (was dieses Antibiotikum bei kombinierten endodontisch-parodontalen Fällen, die ja häufig und besonders kompliziert zu behandeln sind, interessant macht), werden sowohl kurzfristig hochdosiert (Abszess) als auch langfristig niedrig dosiert (therapieresistente Parodontitis) sehr gut vertragen und ist  preiswert..
 
Einen regelrechten Missbrauch von Antibiotika betreiben die Amerikaner in der Endodontie. Dies hat aber weniger medizinische als viel mehr forensische Gründe. Die Amerikaner behandeln und füllen in der Regel in erster Sitzung und entlassen den Patienten mit einem Antibiotikum. Das hat den folgenden Hintergrund:
 
Ein amerikanischer Zahnarzt kann es sich aufgrund der Klagefreudigkeit und der hohen Schmerzensgelder nicht leisten, medizinische Einlagen zu legen. Das würde nämlich bedeuten, dass der Patient wiederkommen muss, da die Behandlung nicht abgeschlossen ist. Kommt der Patient nicht wieder, muss der Zahnarzt ihm mit eingeschriebenem Brief mitteilen, dass er wiederkommen muss, ansonsten geht er das Risiko ein, verklagt zu werden. Wir interpretieren das als erzwungene Körperverletzung aufgrund rechtlicher und materieller  Zwänge.
 

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