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Antibiotika
Die Angaben über den Gebrauch von Antibiotika in der
Endodontie sind vielfältig und widersprüchlich. Wir kommen in der Regel
auch in besonders schwierigen (große Aufhellungen, Fisteln, usw.) Fällen
ohne Antibiotika aus. Lediglich bei einem ausgewiesenen Abszess setzen wir
Antibiotika ein. In solchen Fällen verordnen wir Doxycycline (z.B. Doxycyclin
100 Kapseln, Ratiopharm).
Doxycyklin halten wir für das Mittel der Wahl in der
Zahnheilkunde. Es hat ein ausgesprochen breites Wirkungsspektrum, insbesondere
auch gegen anaerobe Keime (Endodontie, Parodontologie), hat offenbar
eine besondere, zusätzliche positive Wirkung auf das Parodontium (was dieses
Antibiotikum bei kombinierten endodontisch-parodontalen Fällen, die ja
häufig und besonders kompliziert zu behandeln sind, interessant macht),
werden sowohl kurzfristig hochdosiert (Abszess) als auch langfristig niedrig
dosiert (therapieresistente Parodontitis) sehr gut vertragen und ist
preiswert..
Einen regelrechten Missbrauch von Antibiotika betreiben
die Amerikaner in der Endodontie. Dies hat aber weniger medizinische als viel
mehr forensische Gründe. Die Amerikaner behandeln und füllen in der Regel in
erster Sitzung und entlassen den Patienten mit einem Antibiotikum. Das hat den
folgenden Hintergrund:
Ein amerikanischer Zahnarzt kann es sich aufgrund der
Klagefreudigkeit und der hohen Schmerzensgelder nicht leisten, medizinische
Einlagen zu legen. Das würde nämlich bedeuten, dass der Patient wiederkommen
muss, da die Behandlung nicht abgeschlossen ist. Kommt der Patient nicht
wieder, muss der Zahnarzt ihm mit eingeschriebenem Brief mitteilen, dass er
wiederkommen muss, ansonsten geht er das Risiko ein, verklagt zu werden. Wir
interpretieren das als erzwungene Körperverletzung aufgrund rechtlicher und
materieller Zwänge.
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