Rationelle Berufspolitik
Dies ist das Konzept, das wir anlässlich der Diskussion um die Strukturreform 2000 mehr der Not gehorchend als dem eigenen Triebe im Alleingang der Politik, den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft über die Logies-Liste und das DAZ-Forum Ende 99 ohne viel Erfolg vorgestellt haben.
Wir haben dafür viel Prügel erhalten. Nichts desto Trotz können wir im Rückblick sagen, dass es ein gutes Konzept zur richtigen Zeit war und immer noch ist. Dadurch, dass es von keiner der drei beteiligten Parteien begrüßt und angenommen wurde, ist viel Zeit vertrödelt und viel Porzellan zerschlagen worden. Dass jede der drei Beteiligten Grundsätzliches auszusetzen hat, spricht in unseren Augen eher für als gegen das Konzept, da es die Ausgewogenheit unterstreicht. Eine harmonische Welt besteht eben aus Geben und Nehmen. Der Zahnärzteschaft und den Patienten ist dadurch viel Geld für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung verloren gegangen. Und die Patienten haben nach wie vor keinen Zugang zur kostenlosen Behandlung der Grunderkrankung unseres zahnärztlichen Fachgebietes.
Das hat uns aber nicht davon abgehalten, an einem neuen, modifizieren, leichter verständlichen Vorschlag zu arbeiten, den wir bei passender Gelegenheit vorstellen werden. Dies in der Hoffnung, dass Zahnärzte, Politiker und Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen im Laufe der Zeit ein wenig klüger geworden sind. Viel braucht es ja nicht. Und auch wir sind in der Zwischenzeit ein wenig klüger geworden.
STRUKTURREFORM
IM GESUNDHEITSWESEN 2000
Beispiel
Zahnheilkunde
1. Präambel
Eine langfristig angelegte,
grundlegende Strukturreform in der Zahnheilkunde, die diesen Namen verdient,
muss die notwendigen Rahmenbedingungen für den Umbau des zahnärztlichen
Therapieansatzes weg vom Zahnersatz hin zur Zahnerhaltung und zur Prophylaxe
schaffen. Dabei muss sie insbesondere auf die junge und die zukünftigen
Zahnarztgenerationen abzielen, die ihr Berufsziel aus einem mehr ärztlichen als
handwerklichen Verständnis heraus in der Erhaltung der natürlichen Zähne
ihrer Patienten sehen. Diesen muss sie die notwendigen Ressourcen bereitstellen,
ihr zahnerhaltendes Praxiskonzept auf der Basis fester Punktwerte in freier
Praxis verwirklichen und ihre wirtschaftliche Existenz sichern zu können. Das
heute praktizierte System, das für den wirtschaftlichen Erfolg ein großes
Zahnersatzvolumen voraussetzt und die Vermeidung von Zahnersatz benachteiligt,
steht solchem Bestreben diametral entgegen.
Darüber hinaus muss eine solche
Reform auf der einen Seite strikt kostenneutral sein, um die Lohnnebenkosten
nicht weiter in die Höhe zu treiben, sondern sie langfristig möglichst zu
senken. Auf der anderen Seite darf Innovationskraft und Wachstum des
Wirtschaftfaktors Gesundheit nicht behindern, sondern muss diese im Gegenteil stärken
und fördern, da der Markt Gesundheit nach Meinung von Fachleuten der Träger
des nächsten konjunkturellen Aufschwungs sein wird.
Im folgenden wird ein fundierter
Reformvorschlag aus einer zwölfjährigen Erfahrung als Vertragszahnarzt heraus
unterbreitet, der das Erreichen dieser Ziele unter Erhaltung unseres sozialen
Gesundheitssystems, für das wir von aller Welt beneidet werden, impliziert.
Es erfordert von allen
Beteiligten ein erhebliches Maß an Umdenken, insbesondere von den derzeitigen
politischen Meinungsbildnern in der Zahnärzteschaft, die allerdings weniger als
30 % der Zahnärzte repräsentieren, so dass ein lauter Schrei der Empörung
durch die standespolitisch kontrollierten Medien gehen wird. Von der Mehrzahl
der auf Zahnerhaltung abzielenden und besonders den zukünftigen Ärzten für
Zahnheilkunde wird er aber
sicherlich positiv aufgenommen und umgesetzt werden.
Im Folgenden wird detailliert
beschrieben, wie eine solche für alle medizinischen Fachbereiche beispielhafte
Reform im überschaubaren Bereich Zahnheilkunde in einem breit angelegten
Modellversuch auf freiwilliger Basis vorgelebt werden kann, ohne die bestehende
Ordnung zu gefährden. Der Vorschlag enthält moderate Forderungen, die aber
durch die angebotenen Gegenleistungen mehr als kompensiert werden. Insbesondere
wird eine bisher nicht vorstellbare Transparenz im Bereich Qualitätssicherung
und Qualitätskontrolle angeboten. Alle der ärztlichen Ethik entgegenstehenden
Positionen, die die Qualitätssicherung behindern, werden aufgegeben. Sie werden
vielmehr als Gegenleistung für das entgegengebrachte Vertrauen der Patienten
aus der Zahnärzteschaft heraus formuliert, vertreten und umgesetzt.
Denjenigen, die polemisch
schreien werden wie immer -"Das
ist purer Sozialismus" - "Mit dem bisschen Geld kann man keine lege
artis Zahnheilkunde betreiben" - "Das ist der Niedergang der
Zahnheilkunde" -, usw., usw., sei bereits an dieser Stelle gesagt, dass
dies ein freies Land ist, in dem niemand gezwungen wird, Vertragszahnarzt zu
werden oder zu bleiben.
Sollten sich die Widerstände
-von welcher Seite auch immer- als zu übermächtig erweisen, kann das
vorgeschlagene Reformmodell auch sehr gut als Basis für Verträge für
Einkaufsmodelle auch mit privaten Versicherern dienen, die die jetzige
Standespolitik zwar vehement bekämpft, deren Einrichtung sie aber durch ihre
destruktive, zahnersatzfixierte Politik fördert.
Eine tiefgreifende Strukturreform
der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnheilkunde muss von den
Patienten, der Zahnärzteschaft,
der Politik und den Versicherungen gemeinsam getragen werden.
Erfolgreiche Gesundheitspolitik
im Bereich Zahnheilkunde orientiert sich an den aktuellen und
kurzfristigen Bedürfnissen der Patienten, der praktizierenden Zahnärzte
und der Kostenträger und versucht, die Rahmenbedingungen für einen möglichen
Konsens zu schaffen. Will sie als weitsichtig anerkannt werden, muss sie jedoch
langfristig angelegt sein, um den heute schon abzusehenden, zukünftigen
Entwicklungen Rechnung zu tragen. Hierbei kann sie die positiven Erfahrungen
andererer, mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Länder nutzen und
deren negativen Entwicklungen meiden.
Dabei darf sie den Konflikt mit
den verschiedenen Interessengruppen und die Veränderung überholter Strukturen
nicht scheuen, sondern muss sich zuallererst an der Volksgesundheit orientieren.
Eine weitblickende Reform kann daher als langfristiges Ziel nur den Umbau der
Versorgung weg vom Zahnersatz und hin zur Prophylaxe und zur Zahnerhaltung
verfolgen.
Dieser Umbau muss kostenneutral
erfolgen, um die Lohnnebenkosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass das Versorgungssystem durch
freiberuflich tätige Zahnärzte in freier Praxis erhalten bleibt, um den nicht
unerheblichen Beitrag des Wirtschaftsfaktors Zahnmedizin und den
gesellschaftlichen Konsens nicht zu gefährden.
Mit Blick auf den nächsten
Konjunkturzyklus, der nach der Meinung maßgeblicher Experten von erheblichen
Bemühungen um das Erreichen und die Erhaltung von Gesundheit sowie die Bekämpfung
von Missbrauch und Schwund von
Ressourcen getragen werden wird, kommt einer modellhaften Reform im überschaubaren
Bereich Zahnmedizin im Hinblick auf den dynamischen Wachstumsmarkt Medizin eine
besondere, zukunftsichernde Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland zu
(vgl. Leo A. Nefiodow, Der sechste Kondratieff, ISBN 3-9805144-1-2). Die Lektüre
dieses Buches sei jedem, der sich mit der Zukunft und der Gesundheit als
Wirtschaftsfaktor auseinandersetzt, wärmstens empfohlen. Die Amerikaner sind
zukunftsorientiert, dynamisch-innovativ und schlafen nicht. Der Deutsche
Nefiodow berät leider nicht den deutschen Bundeskanzler, wohl aber den
amerikanischen Präsidenten.
3. Kosten und
Finanzierung
Der vorgelegte Reformvorschlag
geht von einem Gesamtbudget für Zahnheilkunde aus, das sich an den im Jahre
1997 aufgewendeten Mitteln orientiert und ist strikt kostenneutral.
Zukünftige Steigerungen und
Minderungen im Gesamtbudget werden an volkswirtschaftliche Parameter wie z.B. an
die Steigerung oder Minderung der Lohnsumme geknüpft. Wegen der Zahnheilkunde können
die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung folglich nicht
steigen. Die in 1997 aufgewendeten Mittel sind zum Erreichen des Ziels im
Hinblick auf eine Verbesserung der Volksgesundheit allerdings zwingend
notwendig. Ein weiteres Absenken ist kontraproduktiv und wird die
Volksgesundheit verschlechtern. Gerade der Bereich Zahnheilkunde ist in den
letzten Jahren von erheblichen Einsparungen betroffen worden. Will man ein
Sinken der Beiträge erreichen, muss in Bereichen eingespart werden, in denen
noch erhebliche Reserven vorhanden sind, so zB. in
der stationären Versorgung und beim Medikamentenmissbrauch.
Das Gesamtbudget Zahnheilkunde
gliedert sich in 6 Bereiche:
a) Prophylaxe
b) Zahnerhaltung und zahnärztliche
Chirurgie
c) Parodontologie
d) Kieferbruch
e) Zahnersatz
f) Kieferorthopädie
Der hier vorgelegte
Reformvorschlag zielt darauf ab, die Punktwerte für die Bereiche a bis d konstant zu halten,
sie langfristig aufzuwerten und die in diesen Bereichen erbrachten
Leistungen nicht zu begrenzen, sondern vielmehr neue, dringend erforderliche
Leistungen einzuführen und zu finanzieren.
Besonders die jungen und die zukünftigen
Ärzte für Zahnheilkunde ohne eigene Lobby sehen ihr Berufsziel aus einem mehr
ärztlichen als handwerklichen Ansatz heraus in der Erhaltung der natürlichen Zähne
ihrer Patienen. Sie können ihre Praxis auf dieses Ziel hin allerdings nur dann
ausrichten und organisieren, wenn sie auf der Basis von bekannten und konstanten
Punktwerten kalkulieren können. Zum heutigen Zeitpunkt sichert nur ein grosses
Zahnersatzvolumen die wirtschaftliche Existenz. An diesem Punkt trägt die
Politik eine besondere Verantwortung im Hinblick auf zukünftige
Zahnarztgenerationen. Schon die gerade Studierenden werden von einer neuen
Generation von ärztlich orientierten Hochschullehrern im Sinne eines
zahnerhaltenden, prophylaxeorientierten Therapiekonzeptes ausgebildet und
erzogen. Ihnen besonders gilt es die notwendige betriebswirtschaftliche Basis für
die Umsetzung dieser Qualitäten in die freie zahnärztliche Praxis zu schaffen.
Um konstante Punktwerte bei
unbegrenzten Leistungen im Bereich Zahnerhaltung garantieren und alle für ein
auf Zahnerhaltung ausgerichtetes Praxiskonzept zwingend notwendigen
Prophylaxeleistungen für alle Patienten finanzieren zu können, werden Anleihen
im Bereich Zahnersatz und KFO gemacht. Die
im jeweiligen Jahr erforderliche Summe wird von den gesetzlichen Kassen
vorfinanziert und im Folgejahr über eine Absenkung der prozentualen Zuschüsse
bzw. der Festzuschüsse für Zahnersatz zurückgeführt. Aus diesem logischen
Ansatz ergibt sich die Kostenneutralität implizit.
Aufgrund der dann geringeren
Zuschüsse wird Zahnersatz für den Patienten teurer, was automatisch eine
Reduzierung der Nachfrage in diesem Bereich nach sich zieht, wie man im Jahre
1998 deutlich gesehen hat. Geht die Nachfrage nach Zahnersatz stärker zurück
als zum rückwirkenden Finanzausgleich erforderlich, werden die Zuschüsse für das Folgejahr wieder angehoben.
Oder die Punktwerte der Basisleistungen im Bereich Zahnerhaltung werden erhöht,
um die Praxen mit einem nachgewiesen erfolgreichen Zahnerhaltungskonzept zu fördern
und einen zusätzlichen Anreiz zur
Umstellung auf ein solches Konzept zu geben.
Langfristig ist sogar eine
Absenkung des Budgets aufgrund der sinkenden Morbidität denkbar. Voraussetzung
dafür wäre allerdings eine gleichzeitige, deutliche Absenkung der
Studienbeginner.
Folgt man dem hier
vorgeschlagenen Modell, entsteht ein sich selbst regulierender Effekt, der die
zu Verfügung stehenden Mittel langfristig und stufenweise aus dem Bereich
Zahnersatz abzieht, um sie in den Bereich Zahnerhaltung überzuführen, wodurch
die Notwendigkeit von Zahnersatz wiederum zwangsläufig sinkt.
Ein weiterer Vorteil dieses
Konzeptes ist der, dass die älteren und die weniger zahnbewussten Patienten,
die besonders hohe Leistungen im Bereich Zahnersatz nachfragen und auch über
die entsprechenden Mittel verfügen, da sie im vollen Erwerbsleben stehen, diese
bei langsam sinkenden Zuschüssen selber finanzieren und sie nicht aus dem
Bereich Zahnerhaltung abziehen können, wie es bisher der Fall war und bei
floatenden Punktwerten durch eine Flucht in die Menge noch stärker der Fall wäre.
Sie fördern so die Zahnerhaltung der jüngeren und der zahnbewussten Patienten
und sorgen aufgrund ihrer mit zunehmendem Alter ansteigenden Mortalität
langfristig für ein zusätzliches Absinken der nachgefragten Zahnersatzmenge.
Es kommt also zu einem wünschenswerten,
umgekehrten Effekt wie z.B. in der Rentenfinanzierung, wo die Jungen in
zunehmendem Masse durch die Finanzierung der Rentenleistungen für die Alten
belastet sind. Folgt man diesem Vorschlag und dehnt ihn nach erfolgreicher
Erprobung im zahnheilkundlichen Fachbereich auf andere ärztliche Bereiche aus,
gelangt man langfristig zu einen schrittweisen inneren Ausgleich für die
bestehende Schieflage im Bereich der Rentenfinanzierung.
Zur Umsetzung dieser Vorschläge
im Rahmen der Reform 2000 ist eine Abkehr von der prozentualen Bezuschussung von
Zahnersatz und die Wiedereinführung von sinnvollen Festzuschüssen nicht
zwingend erforderlich. Sie wäre aber wünschenswert und einfacher. Bedacht
werden sollte, dass zumindest ein Argument der Zahnärzteschaft für die letzte
Reform ehrlich und richtig war. Eine prozentuale Bezuschussung belohnt
denjenigen, der über große wirtschaftliche Ressourcen verfügt und sich eine
Luxusversorgung eingliedern lässt. Damit wird von den Kostenträgern eine aus
dem ärztlichen Ansatz heraus nicht wünschenswerte Überbehandlung (Overtreatment)
gefördert und finanziert, die kontraproduktiv zum zahnerhaltenden Praxiskonzept
wirkt, da sie die Verschwendung der für die Zahnerhaltung benötigten Mittel
begünstigt. Ein solches Festzuschussystem muss allerdings vor der Wiedereinführung
von zahnerhaltend orientierten Ärzten für Zahnheilkunde überarbeitet werden.
4. Vergangenheitsbewältigung
Allen bisherigen Reformen ist
gemeinsam, dass sie fast auschließlich auf den Kostenaspekt ausgerichtet waren.
Sie erschöpften sich in der stufenweisen Abwertung der Honorare im Bereich
Zahnersatz, ohne dass die freiwerdenden Mittel dazu verwendet wurden, die
bestehenden Leistungen im Bereich Zahnerhaltung aufzuwerten oder zur Vermeidung
von Zahnersatz dringend notwendige neue Leistungen im konservierenden Bereich
einzuführen. Einzige Ausnahme war die Einführung der Prophylaxe-Leistungen für
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Am unbestreitbaren
Erfolg dieser Massnahme kann man absehen, wie sinnvoll das hier vorgeschlagene
Konzept ist.
Dass der medizinische Aspekt in
den bisherigen Reformen im
Gegensatz zu vergleichbaren Ländern in den letzten 30 Jahren sträflich
vernachlässigt wurde, hat vielerlei innerzahnärztliche Gründe, die auf eine
katastrophale Berufspolitik zurückzuführen sind, aber auch wesentliche außerzahnärztliche
Gründe.
Um beispielhaft für die an einer
grundlegenden Reform beteiligten Politiker und Versicherungsträger eine
selbstkritische Betrachtung in den Vordergrund zu stellen, soll hier nur der
Anteil der zahnärztlichen Standesführung am Versagen der bisherigen Reformen
gewürdigt werden.
Grundlegend ist die viel zu späte
Abwendung von einem rein handwerklichen zu einem ärztlichen Ansatz, die zu
einer Fixierung der zahnärztlichen Berufspolitik auf den Bereich Zahnersatz geführt
hat. Diese Fehlentwicklung hat historische Gründe, die auf der Entwicklung des
Berufsbildes aus einer handwerklichen Tradition heraus beruhen (Bader - Friseur
- Dentist - Zahnarzt). Die letzte Generation in der Standesführung hat diese
Strukturen wegen materieller Eigeninteressen zementiert und hat versäumt, die
notwendige Weiterentwicklung zum Arzt für Zahnheilkunde voranzutreiben, und
auch die jetzige Standesführung ist von älteren,
zahnersatzfixierten Zahnärzten dominiert. Dies hat dazu geführt, dass
medizinisch motivierte Reformvorschläge bisher nicht vorgelegt wurden, bzw.
nicht vorgelegt werden wollten oder gar konnten. Der Reformstau wird auch an der
bestehenden Approbationsordnung deutlich, die neben dem Medizinstudium nach wie
vor eine verkürzte Zahntechnikerlehre beinhaltet, wodurch viel wertvolle
Ausbildungszeit für den ärztlichen Ansatz verschwendet wird.
Die gescheiterte letzte Reform
ist ein abschreckendes Beispiel. Von zahnärztlicher Seite wurde sie mit
Begriffen wie zahnärztliche Ethik, zahnärztliche Moral, Verbesserung
der Volksgesundheit und Gerechtigkeit für die Patienten überfrachtet. Nach
Annahme der Vorschläge durch die Politik stellte sich umgehend heraus, dass es
sich lediglich um Rhetorik gehandelt hatte, um
rein materielle Zahnersatz-Interessen zu verschleiern. Man sah sich nicht
einmal in der Lage, die nach dem Geist des Reformgesetzes zum Erreichen der
Liquidationsfreiheit für den nun privatisierten Zahnersatz verabredete zweijährige
Schamfrist einzuhalten. Beispielhaft ist auch, dass der einzige nennenswerte
Vorteil für die Patienten, die Einführung der Prophylaxeleistungen für die
Erwachsenen, sofort aus der Diskussion verschwunden ist und bis heute nicht
realisiert wurde.
5. Konkrete Vorschläge
5.1 Prophylaxe und
Parodontologie
Eine Ausdehnung sinnvoller und
wirksamer Prophylaxeleistungen auf den Erwachsenenbereich ist zur Umsetzung
eines zahnerhaltenden Praxiskonzepts unabdingbar.
Als Basis für die erforderlichen
Leistungen und deren Vergütung werden in einem ersten Schritt die Leistungen für
die Erwachsenen übernommen, die heute schon für Kinder und Jugendliche gelten.
Als zusätzliche Leistung wird die Position "Professionelle
Zahnreinigung" in den BEMA eingeführt, die erforderlich ist, um die Lücke
zwischen der sorgfältigen Zahnsteinentfernung
und der systematischen Parodontitisbehandlung endlich zu schließen. Diese
Leistung wird durch den röntgenologischen Nachweis von nicht
altersentsprechendem Knochenabbau und/oder Konkrementen an Seitenzähnen ausgelöst
und kann einmal in drei Jahren abgerechnet werden. Sie wird mit einem Drittel
des Falldurchschnitts für eine systematische Parodontitisbehandlung zu 100%
honoriert. Die Indikation wird durch die Gutachter anhand der Röntgenbilder
(Modelle nicht erforderlich) zunächst stichprobenartig überprüft.
Diese Maßnahmen stellen sicher,
dass die Behandlung der Grunderkrankung des Fachbereichs Zahnheilkunde gefördert
wird. Zumindest die Behandlung der Grunderkrankung eines medizinischen
Fachgebiets muss durch die hohen Beiträge der Versicherten gewährleistet sein.
Sich diesen Forderungen zu verweigern zeugt von mangelndem medizinischen Wissen,
fehlender sozialer Kompetenz und wirtschaftspolitischer Kurzsichtigkeit.
Es ist nicht nachvollziehbar,
dass der behandelnde Arzt warten muss, bis das meist irreversible Vollbild der
parodontalen Erkrankung ausgebildet ist, um erst dann eine honorierte
Defektbehandlung durchführen zu können. Genauso wenig ist einzusehen, dass der
Versicherungsnehmer als Arbeitgeber des Versicherungsträgers diese Behandlung,
die zwangsläufig eine Vielzahl kostenintensiver Folgeerkrankungen vermeidet (Füllungen,
Wurzelbehandlungen, Kronen, Zahnersatz, usw.), als Privatleistung bezahlt, oder
dass der auf Zahnerhaltung abzielende Arzt für Zahnheilkunde diese
personalintensiven Leistungen ohne ein kostendeckendes Honorar erbringt.
In diesem Sinne wirken die
Vorschläge der Verschwendung von volkswirtschaftlichen Ressourcen entgegen und
dienen der Verbesserung der Volksgesundheit.
5.2 Zahnerhaltende Maßnahmen
Die zahnerhaltenden Maßnahmen
sind im BEMA bis auf wenige Ausnahmen im erforderlichen Umfang beschrieben.
Nicht berücksichtigt ist, dass
die Medizin schnelle Fortschritte macht und den Patienten neue, bessere und im
Bereich Zahnheilkunde haltbarere und weniger invasive Behandlungsmethoden und
Materialien anbieten kann. Leider wohnt diesen Innovationen der Nachteil inne,
dass sie gerade im Bereich Zahnerhaltung meist zeitintensiver und damit teurer
sind als die herkömmlichen Methoden, so dass eine leistungsgerechte, für den
Zahnarzt mit zahnerhaltendem Praxiskonzept kostendeckende Honorierung auf
BEMA-Basis nicht gewährleistet ist.
Im Gegenzug zu den weiter unten
aufgeführten vertrauensbildenden Maßnahmen durch die Zahnärzteschaft, die ein
wesentlicher Bestandteil dieses Reformvorschlages sind, erkennen die
gesetzlichen Versicherungen an, dass sie ihren Versicherten auch im Bereich
Zahnerhaltung keine über die Grundversorgung hinausgehende 100 %ige Erstattung
zusichern können, ohne dass sie auch allein die Verantwortung für steigende
Beiträge übernehmen.
Es muss aber gesichert sein, dass
diese therapeutischen Maßnahmen wissenschaftlich abgesichert sind und auf der
Basis von "evidence based dentistry" erfolgen. Nicht jede als große
Innovation gefeierte Maßnahme erweist sich auf längere Sicht als
zahnerhaltend. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass der Patient bei
diesen innovativen Leistungen von seinem Zahnarzt nicht übervorteilt wird und
die Kostenträger ihre Fürsorgepflicht in diesem Sinne erfüllen können.
5.2.1 Füllungen
Ein erfolgversprechender Ansatz,
der beispielhaft auf den gesamten zahnerhaltenden Bereich ausgedehnt werden
kann, wurde im Füllungsbereich gemacht. Für Kunststoffüllungen in Schmelz-Ätz-Technik
(SÄT) im Seitenzahnbereich wurde eine Position in den BEMA aufgenommen, die
praktisch nicht über den Krankenschein abgerechnet werden kann. Allerdings kann
die Differenz zur Amalgamfüllung privat liquidiert werden.
Die Amalgamfüllung stellt eine
gute, langfristige und wirtschaftliche Versorgung dar. Sie ist vom Zahnarzt relativ einfach zu legen, da sie
keine aufwendigen Zusatzleistungen, besondere Bedingungen und Fähigkeiten oder
teure technische Einrichtungen erfordert. Sie ist bescheiden honoriert,
kann aber bei entsprechend rationellem Arbeiten und der erforderlichen
manuellen Geschicklichkeit gerade kostendeckend gelegt werden.
Sie ist aber nicht ohne Nachteile
und wird von immer weniger Patienten akzeptiert. Dies ist ein
Entwicklungsprozess, der ohne Zwangsmassnahmen, die sich bei der Behandlung von
Karies in einer freien Gesellschaft von selbst verbieten, nicht mehr rückgängig
zu machen ist. Soviel Freiheit braucht der Mensch. Bestandteil dieser Freiheit
ist aber auch, dass der Patient seinen Zuschuss für die Amalgamfüllung nicht
verliert, wenn er sich für eine gleichwertige oder bessere Versorgung
entscheidet.
Es gibt eine Vielzahl anderer Füllungsarten
und -materialien mit ihnen eigenen Vor- und Nachteilen gegenüber Amalgamfüllungen.
Nicht zu bestreiten ist, dass es für jede Versorgung eine eigene medizinisch
sinnvolle und wirtschaftliche Indikation gibt. Amalgam ist nicht die optimale
Versorgung für jeden Defekt.
5.2.1.1 Modell
Folgendes muss festgestellt
werden und ist unabdingbar:
* Die Indikationsstellung ist
nach sorgfältiger Diagnose allein Sache des Zahnarztes im aufklärenden
Gespräch mit seinem Patienten.
* Die Wahl des Materials erfolgt
im Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient.
* Der Gesetzgeber stellt sicher,
dass nur wissenschaftlich gesicherte Materialien zur Anwendung
kommen (evidence based dentistry).
* Der Kostenträger trägt Sorge,
dass sein Versicherungsnehmer nicht übervorteilt wird und schafft
im Konsens mit der Zahnärzteschaft und der Politik die
erforderlichen Rahmenbedingungen für eine
Überprüfung zur Vermeidung von Verschwendung
volkswirtschaftlicher Ressourcen. Die
Indikationsstellung und die Wahl des Materials ist
nicht seine Aufgabe.
Der Kostenträger stellt seinem
Versicherten eine gute, langfristige, wirtschaftliche Füllung in Form der
Silberamalgamfüllung (non-gamma2, alle anderen werden nicht mehr honoriert) zur
Verfügung, für die er die Kosten zu 100 % trägt.
Andere Formen der Füllungstherapie,
die einer lege artis- Versorgung entsprechen, werden in eine Positivliste und in
den BEMA aufgenommen. Alle anderen Versorgungsformen, insbesondere solche, die
nur als kurzfristige, provisorische Versorgungen anzusehen sind und eine Gewährleistung
für einen mehrjährigen Verbleib im Mund nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
mit aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen. (Beispiel Compomere im
Seitenzahnbereich ausser bei Milchzähnen) werden ausgeschlossen und nicht mehr
honoriert.
In Konsensgesprächen auf hohem
Niveau zwischen Zahnärzten und Kostenträgern werden Höchstpreise und Gewährleistungszeiten
(Verbleiben im Zahn) für die
jeweiligen Leistungen festgelegt. Der Differenzbetrag zur Amalgamfüllung wird
dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung enthält einen Hinweis
auf die Gewährleistungszeit.
Beispiele:
Micropräparation (zB. Tunnel):
Differenzb. DM 50.-,
Gewährl. 3 Jahre
Keramikinsert:
(Max. 2/Zahn) Differenzb.
DM 180.-, Gewährl. 3 Jahre (incl. Materialkosten)
Goldinlay (2-, 3,- oder mehrflächig)
Differenzb. DM 550,- Gewährl.
5 Jahre (incl. Mat.-u. Lab.K.)
Keramikinlay (dito, auch Empress)
Differenzb. DM 750,-
dito
Kunststoffüllungen im
Seitenzahnbereich (nur solche in SÄT, neue Einteilung nach Prof. Staehle):
a) schmelzbegrenzt, keine oder
einfache Matritzentechnik:
K1: Differenzb. DM
30.- Gewährl. 3 Jahre
K2:
DM 50,-
K3:
DM 70,-
b) nicht vollständig
schmelzbegrenzt, schwer zugänglich, schwierige Matritzentechnik,
Mehrschichtigkeit:
K4: Differenzb. DM
90,- Gewährl. 3 Jahre
K5: Differenzb. DM
110,-
Kunststoffüllungen bei Kindern und Schwangeren im
Seitenzahnbereich in SÄT werden auf Krankenschein
unter den Position 13 e - g abgerechnet. Die einschränkende Indikation bei
diesen Positionen wird auf diese Personengruppe erweitert.
Frontzahnbereich:
Die Punktwerte für Füllungen in
SÄT werden um 30 % angehoben, dafür werden
andere Kunststoffüllungen, die nicht in SÄT erfolgen, nicht mehr
honoriert und die Gewährleistung auf 3 Jahre erhöht. Ausnahme:
Eckenaufbauten)
Die oben genannten Honorierungen
sind im Gegensatz zu dem sonst üblichen Lobbygeschrei bewusst nicht überhöht
angesetzt, um dadurch in möglichen Verhandlungen ausreichend Spielraum nach
unten zu haben, sondern für eine rationell arbeitende Praxis und einen Zahnarzt
mit gutem manuellen Geschick kostendeckend kalkuliert, beinhalten einen maßvollen
Unternehmergewinn, sind in der Praxis erprobt und mit dem Verständnis der
Patienten für die Kosten-Leistungs-Relation konsent.
Der Nachweis für die
Notwendigkeit einer Füllungstherapie kann röntgenologisch mit Bissflügelaufnahmen
(2 Zahnfilme, RÖ2) erfolgen, die in Ihrer Frequenz der Kariesaktivität des
betreffenden Patienten angepasst sind (höchstens alle 2 Jahre). Er kann in
einem ersten Schritt anhand von stichprobenartigen Einzelfallprüfungen überprüft
werden.
5.2.2. Übertragung des
Modells auf andere konservierende Leistungen
Das oben beschrieben Modell für
Füllungen lässt sich leicht auf andere Bereiche konservierender Leistungen übertragen,
bei denen die Innovation die Leistungsbeschreibung des BEMA überholt hat.
5.2.2.1. Wurzelbehandlungen
Die Ansprüche an eine lege
artis- Wurzelbehandlung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, so dass
die Definition im BEMA "bis ins untere Wurzeldrittel" in diesem Sinne
nicht mehr ausreichend ist.
Nach heutigen Ansprüchen hat
eine lege artis Wurzelbehandlung bei erweitertem Durchmesser bis an den Apex zu erfolgen, was eine sorgfältige Technik und einen erheblich gesteigerten
zeitlichen Aufwand beinhaltet. Auch wird die undifferenzierte Honorierung
zwischen ein- und mehrwurzeligen Zähnen den gestiegenen Anforderungen nicht
gerecht, zumal heute technisch und fachlich anspruchsvolle Wurzelbehandlungen
sogar an strategisch wichtigen Weisheitszähnen keine Ausnahme mehr darstellen,
wenn dadurch herausnehmbarer Zahnersatz vermieden oder ansonsten zu erneuernder
oder zu erweiternder Zahnersatz erhalten werden kann.
Auch in diesem Bereich ist es
also erforderlich, private Zuzahlungen für technisch besonders anspruchsvolle
Leistungen zuzulassen, um ein zahnerhaltendes Praxiskonzept zu fördern:
Wurzelbehandlung 1-wurzelig:
Differenzb. DM
50,-, Gewährl. 5 Jahre (incl..
WSR)
2-wurzelig: Differenzb.
DM 120,- Gewährl. dito
3- und mehrwurzelig: Differenzb.
DM 180,- Gewährl. dito
Die Möglichkeit zur privaten
Liquidation des Differenzbetrags wird durch den röntgenologischen Nachweis der
bis an den Apex reichenden Wurzelfüllung ausgelöst. Kann diese aus welchen Gründen
auch immer nicht erreicht werden, werden die Zuschläge nicht in Rechnung
gestellt. Die gutachterliche Prüfung erfolgt im ersten Schritt
stichprobenartig.
5.
Einzelkronen und Facetten gehören
nicht in den Bereich Zahnersatz, sondern eindeutig zu den zahnerhaltenden Maßnahmen.
Dass eine Einordnung in den Bereich Zahnersatz unsinnig ist, wird schon durch
die deutsche Sprache deutlich, da durch einen Einzelkrone eindeutig kein Zahn
ersetzt wird, sondern lediglich Teile der Zahnkrone. Erst bei einer Brücke oder
einem Implantat kann man von Zahnersatz reden, da tatsächlich ein Zahn ersetzt
wird.
Als Basis für die Honorierung
von verblendeten Einzelkronen wird das Honorar für die Kunststoffverblendkrone
herangezogen, für Facetten entsprechend die Teilkrone.
Wie in allen anderen Bereichen
werden auch hier in Konsensgesprächen auf hohem Niveau zwischen 5 Vertretern
der Kostenträger und einer zahnärztlichen Kommission aus 2 Hochschullehrern
und 3 Praktikern Differenzbeträge zur privaten Liquidation für besonders
aufwendige Versorgungsformen (Metallkeramikkronen, Facetten, Vollkeramikkronen,
usw.) je nach zahnärztlich-technischem Aufwand festgelegt.
Sollte man sich trotzt des von
allen für das neue Jahrtausend geforderten neuen Geistes der selbstkritischen Würdigung
und der Logik wider Erwarten nicht
einigen können, entscheidet ein Bundesausschuss mit einem unparteiischen
Vorsitzenden.
Vollkeramik-Kr.:
dito
DM
150.-
dito
Facette:
Teilkrone
DM 200.-
dito
Als vertrauensbildende Maßnahme
von Seiten der Zahnärzteschaft wird die Gewährleistung von allen Kronen und
jeglichem festsitzendem Zahnersatz auf 5 Jahre erhöht..
5.2.3. Kieferchirurgische Leistungen
Als Basis für besonders
aufwendige, der Zahnerhaltung dienende kieferchirurgische Leistungen werden
ebenfalls BEMA-Positionen aufgenommen und privat zu liquidierende Differenzbeträge
festgelegt. Auch hier können durch den Erhalt von Zähnen und die Vermeidung
von neuem Zahnersatz erhebliche Mittel eingespart werden. Die Privatliquidation
einer im BEMA festgesetzten Differenz wirkt auch in diesem Bereich fördernd auf
das zahnerhaltende Praxiskonzept.
Wurzelspitzenres. an mehrw. Zähnen
(pro Wurzel): Basisl. WSR
Frontzahn, Differenzb. DM
70.-
chirurgische Kronenverlängerung:
Basisl..
Ost 1
DM 50.-
5.2
Dieser Bereich ist unglücklich
benannt. Unter Kieferbruch werden für den zahnerhaltend tätigen Arzt für
Zahnheilkunde die zur Therapie der psychosomatischen Erkrankungen des
Fachbereichs erforderlichen Schienen abgerechnet. Die Erkenntnis, dass es auch
in der Zahnheilkunde Erkrankungen gibt, die der Descartschen Trennung von Körper
und Seele nicht folgen und bei denen das bisher dominierende mechanistische,
unikausale Therapiekonzept nicht zum Erfolg führt, setzt sich nur langsam
durch. So ist es auch zu erklären, dass es im zahnärztlichen BEMA keine
Position für ein psychodiagnostisches oder -therapeutisches Gespräch gibt. Die
Umsetzung dieser Erkenntnisse in Lehre und Praxis steht wie ein Berg vor der
Zahnärzteschaft.
Deshalb ist nicht
nachvollziehbar, dass interessierte Gruppen innerhalb der Standesführung die
Zahnmedizin von der Medizin abkoppeln wollen, um die natürliche Entwicklung vom
Dentisten über den Zahnarzt zum Arzt für Zahnheilkunde zu blockieren und das
Rad wieder in Richtung Friseur zurückzudrehen.
Die Einführung einer solchen
Gesprächsposition entsprechend der Gebührenordnung der Allgemeinmediziner ist
dringlich und unabdingbar, um diese Erkenntnisse zu fördern und die hohen
Kosten, die durch die Fehlbehandlung der Patienten mit seelischer
Grunderkrankung besonders im Zahnersatzbereich entstehen, möglichst zu
vermeiden bzw. zumindest zu vermindern. Ihre Abrechnung muss jedoch an eine
nachzuweisende Weiterbildung (zB. Besuch einer Balint-Gruppe) gekoppelt werden,
um niemanden in Versuchung zu führen.
5.2.5 Implantologie und
implantatgetragener Zahnersatz.
Implantate sollen auch weiterhin
Privatleistungen bleiben. In Zukunft, wenn die aus der Umsetzung dieses
Reformvorschlages zwangsläufig folgenden Einsparungen im Bereich Zahnersatz
Realität sind, kann über einen
Zuschuss durch die Kostenträger nachgedacht werden.
Nichtsdestotrotz wird eine
Position für Kassenpatienten in den BEMA aufgenommen, die privat zu liquidieren
ist, um die Patienten vor überzogenen Forderungen durch einzelne Zahnärzte
zu schützen und die Ressourcen zu schonen.
Anders verhält es sich mit
Suprakonstruktionen auf Implantaten.
Es ist nicht nachvollziehbar,
dass der Patient den Versicherungsanteil für eine implantatgetragene
Einzelkrone verliert, wenn dadurch eine Brücke vermieden wird, für die ein
wesentlich höherer Betrag von der Versicherung geleistet werden müsste. Eine
solche Regelung widerspricht dem zahnerhaltenden Praxiskonzept.
Zahlreiche andere Beispiele für
eine Verbesserung von prothetischen Versorgungen mit einer damit verbundenen
Verlängerung der "Verweildauer im Mund" sind belegbar:
Zahnlosigkeit:
Der Versicherungsanteil für eine
teleskopierende Prothese mit Stahlbasis und
zwei Verbindungselementen muss erhalten bleiben.
Brücken:
Der Versicherungsanteil für die
Brückenpfeiler und die Brückenglieder muss auch dann erhalten bleiben, wenn
ein zwischengeschaltetes oder endständiges Implantat gesetzt wurde.
Es muss allerdings sichergestellt
sein, dass das Implantat lege artis gesetzt wurde und eine sichere Einheilung
erfolgt ist. Dazu sind Vorbegutachtungen und Nachbegutachtungen erforderlich,
die die entsprechenden Leistungen der Kostenträger auslösen bzw. verhindern.
6. Qualitätskontrolle
Sich gerade im medizinischen
Bereich qualitätsschaffenden und qualitätssichernden Maßnahmen zu verschließen
oder sie gar wissentlich zu blockieren ist eine weder verteidigungswürdige noch
verteidigungsfähige Position, da sie der ärztlichen Ethik diametral
entgegensteht, zutiefst unmoralisch
und volkswirtschaftlich schädlich ist. Diese der Verbesserung der
Volksgesundheit entgegenwirkenden Positionen werden aufgegeben. Entsprechende
wirksame Massnahmen werden vielmehr aus der Zahnärzteschaft heraus offensiv
gefordert, vorgeschlagen, vertreten und umgesetzt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser, das wurde gerade am Misslingen der letzten Strukturreform deutlich.
Vertrauen zurückgewinnen zu müssen ist teuer, wie man am für 1999 geltenden
Vorschaltgesetz erkennen kann. Zudem gilt in einer marktwirtschaftlichen
Gesellschaft nach wie vor der Satz, "wer zahlt schafft an", und zahlen
muss letzlich immer der Patient.
Aus zahnerhaltender Sicht gilt
dies um so mehr, als bei einem bestehenden und volkswirtschaftlich wünschenswerten
Gesamtbudget mit eingeschränkten Wachstumsmöglichkeíten diejenigen, die die
nach dem Stand der Wissenschaft (state of the art) wünschenswerten und möglichen
Gesundheitsleistungen nicht erbringen wollen oder können, die Ressourcen
derjenigen verbrauchen und verschwenden, die erhebliche persönliche und
wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, dieses Ziel für sich und ihre
Patienten zu erreichen, indem sie sich laufend fortbilden, das notwendige
Personal bereitstellen und ihre Praxen auf den erforderlichen technischen Stand
bringen und halten.
6.1 Teinehmerkreis an einem
breit angelegten Modellversuch
Es macht sehr viel Sinn, die
Anwendung der hier angebotenen neuen Regelungen zunächst auf diejenigen Zahnärzte
anzuwenden, die Leistungen erbringen wollen, die der privaten
Differenzliquidation unterliegen und die damit automatisch verbundenen, weiter
unten ausgeführten qualitätssichernden Massnahmen akzeptieren wollen und können.
Dadurch wird erreicht, dass
* ein Chaos vermieden wird
* sich die neuen Strukturen und
das neue Verhältnis zwischen den Kostenträgern, den Ärzten für
Zahnheilkunde und den Patienten ruhig etablieren und
langsam wachsen können
* die Kosten nicht explodieren
* Zahnersatz nicht
unerschwinglich wird
* die Widerstände von
interessierter Seite geringer und leichter überwindlich sind, da ein
solcher Modellversuch bereits durch die
bestehenden Gesetze gedeckt ist
* die Gutachter geschult werden können
* die notwendige elektronische
Datenerfassung zunächst beschränkt ist und langsam anwächst
* die Freiwilligkeit erhalten
bleibt
* die Zahl der teilnehmenden Ärzte
für Zahnheilkunde in dem Maße wächst, wie das neue System überzeugt
* die Qualität der Teilnehmer
gesichert bleibt.
Außerdem darf man diejenigen
Kollegen nicht vergessen, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr so
arbeiten können, wie sie eigentlich wollen. Das schuldet der kollegiale Respekt
und die Rücksicht auf die Schwachen in einer Gesellschaft.
Die neuen Positionen, die eine
private Differenzliquidation auslösen, werden auf dem Datenträger markiert (zB.
K3P) und lösen dann automatisch die folgenden qualitätssichernden Maßnahmen
aus.
6.2 Prozess- und
Ergebnisqualität
Die Prozessqualität ist für die
meisten Positionen im BEMA ausreichend beschrieben. Die Ergebnisqualität ergibt
sich zum Teil durch die Gewährleistung (Verbleiben im Mund). Mängel bestehen
vor allem in der Qualitätskontrolle. Vorgeschlagen wird, die neuen Positionen
durch eine kleine Kommission aus 2-3 Hochschullehrern und 2-3 in der
Zahnerhaltung erfahrenen Praktikern gemäss einer Mindestanforderung an ihre
Berechnungsfähigkeit neu zu beschreiben.
Eine Überprüfung erfolgt anhand
von diagnostischen Unterlagen und anhand aussagekräftiger neu zu erarbeitender
statistischer Parameter in der Einzelfallprüfung zunächst stichprobenhaft. Bei
Auffälligkeiten, die ein festzulegendes prozentuales Mass überschreiten,
erfolgt eine intensive kollegiale Beratung mit Begutachtung und Untersuchung der
Patienten. Sind diese kollegialen Gespräche nicht erfolgreich, erfolgt ein zunächst
dreijähriges Verbot, diese neuen Positionen abzurechnen und somit den
Differenzbetrag zur Grundleistung privat zu liquidieren.
Was die statistischen Parameter
betrifft, so hat der Vorsitzende des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen,
Herr Schmeinck, seinerzeit moderate, nachvollziehbare Vorschläge erarbeitet,
die in überarbeiteter und aktualisierter Form als Richtlinie gelten können.
Typischerweise wurden diese sinnvollen Vorschläge von den politischen
Meinungsbildnern innerhalb der Zahnärzteschaft in der Luft zerrissen, von
verantwortungsvollen Zahnärzten mit einem zahnerhaltenden Praxiskonzept aus den
genannten Gründen jedoch vehement unterstützt.
Die Hersteller von zahnärztlichen
Abrechnungsprogrammen werden aufgefordert, ihre Programme entsprechend abzuändern,
um die für eine umfassende Qualitätskontrolle erforderlichen statistischen
Daten zur Verfügung stellen zu können. Diese Daten werden zahnarzt- und
patientenbezogen gesammelt und können -falls datenschutzrechtlich erforderlich-
auch anonymisiert werden. Die wissentschaftliche Begleitung des Modellversuchs
durch einen profilierten Hochschullehrer ist zugesichert.
Die Einführung von Tagesprofilen
wird ausdrücklich begrüßt. Sicher gibt es innerhalb der Zahnärzteschaft
erhebliche Unterschiede in der manuellen Geschicklichkeit und im
Rationalisierungsgrad der Arbeitsabläufe und somit in der Leistungsfähigkeit
(Leistung = Arbeit/Zeit). Jeder, der Autor eingeschlossen, hält sich für
manuell geschickt und gut organisiert. Eine Steigerung der Geschwindigkeit bei
gleichbleibender oder steigender Qualität ist ein legitimes und wirtschaftlich
notwendiges Ziel des niedergelassenen Arztes für Zahnheilkunde und dient der
Leidensminderung des Patienten. Die übertriebene Steigerung der
Behandlungsgeschwindigkeit birgt jedoch zwangsläufig die Gefahr in sich,
irgendwann nur noch schnell zu sein.
Wird ein Zahnarzt aufgrund seines
Tagesprofils und seiner Behandlerstatistik als ungewöhnlich flink erkannt und
gerät in falschen Verdacht, wird er seine besonderen manuellen Fähigkeiten und
seinen hohen Organisationsgrad stolz vor seinen Kollegen demonstrieren und diese
weiterbilden. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, weshalb die Einführung von
Tagesprofilen verschoben wurde, es sei denn, um sie als Mittel der Qualitätskontrolle
für die hier gemachten Reformvorschläge aufzusparen.
Die Degression stellt ein
hervorragendes Mittel zur Verbesserung der Ergebnisqualität dar, da eine extrem
über dem Durchschnitt geleistete Arbeitsmenge auf lange Sicht nicht ohne
unakzeptable Qualitätseinbussen geleistet werden kann, zumindest nicht ohne
solche, die die eigene Gesundheit wegen des Schlafentzugs belasten. Zudem ist
das letzte Drittel des Umsatzes mit weniger Kosten belastet als die ersten
beiden.
Unverständlich und nicht
nachvollziehbar ist, weshalb die aus der Degression gewonnenen Mittel dem
Gesamtbudget bisher entzogen werden, es sei denn, man wollte abwarten, um sie
der Finanzierung der hier gemachten Reformvorschläge zu Verfügung zu stellen.
Eine solche Weitsicht ist
anerkennenswert und entspricht dem angekündigten neuen Geist in der neuen
Regierung.
6.3 Vor- und Nachbegutachtung
Es ist kaum nachzuvollziehen,
dass große prothetische Sanierungen vor ihrer Anfertigung genehmigt und
begutachtet werden müssen, ihre Ausführung aber lediglich nach ihrer
Verweildauer im Mund über die Gewährleistungszeit und nach der subjektiven
Beschwerdefreiheit des Patienten beurteilt werden. Gleiches gilt für
parodontale Sanierungen bzw. nicht erfolgte parodontale Sanierungen im
Zusammenhang mit Zahnersatzleistungen. Dies umso mehr als im parodontalen
Bereich die Parameter Gewährleistungszeit und Beschwerdefreiheit nicht
herangezogen werden können.
Die an einem Modellversuch zur
Umsetzung dieser Vorschläge teilnehmenden Zahnärzte akzeptieren und begrüssen
die Etablierung von Nachbegutachtungen.
Diese werden umso mehr Bedeutung
erlangen als besonders technische Zahnersatzleistungen immer mehr
internationalisiert werden, Nachbegutachtungen somit dem Schutze des deutschen
Zahntechnikerhandwerks dienen und der Vergeudung volkswirtschaftlicher
Ressourcen entgegenwirken können.
6.4 Gutachter
Um das bestehende Gutachtersystem
nicht zu überfordern und die Kosten gering zu halten, akzeptieren und begrüßen
die am Modellversuch teilnehmenden Ärzte für Zahnheilkunde den bundesweit
organisierten Medizinischen Dienst als Gutachter mit der Einschränkung, dass es
sich um Zahnärzte mit Praxiserfahrung handeln muss. Die zweite einschränkende
Bedingung ist die, dass den in diesem Reformmodell organisierten Ärzten für
Zahnheilkunde die Weiterbildung der Gutachter des Medizinischen Dienstes übertragen
wird, um einen an den Realitäten der freien Praxis und am state of the art
orientierten Weiterbildungsstand sicherstellen zu können.
Anfällige Oberbegutachtungen
werden von gewählten, am Modellversuch teilnehmenden Ärzten für Zahnheilkunde
vorgenommen.
7. Schlussbemerkung
Die hier gemachten tiefgreifenden
Reformvorschläge zielen darauf ab, das bestehende soziale System der
gesundheitlichen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland, für das wir von der
ganzen Welt beneidet werden, zu reformieren und zu modernisieren, es also zu
sichern und zu erhalten.
Der für den Bereich
Zahnheilkunde angestrebte Modellversuch soll nach erfolgreicher Einführung auf
den gesamten zahnärztlichen Bereich ausgedehnt werden und die Kraft zur
positiven Veränderung, die dem deutschen Gesundheitssystem innewohnt, für
andere Fachbereiche der Medizin beispielhaft demonstrieren. Dabei wird einer für
Kostenträger und Politik völlig kostenneutralen Umstrukturierung des
etablierten Therapiemodells weg vom Zahnersatz und hin zur Zahnerhaltung und zur
Prophylaxe die ihr gebührende Bedeutung zugemessen.
Die zur Umsetzung der Reform
notwendigen Zuzahlungen durch die Patienten sind moderat und stehen in einer
vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation. Sie zeugen von hoher sozialer Kompetenz,
da jedem Patienten weiterhin eine 100%ige Übernahme der Grundleistung sowohl
durch die Zahnärzteschaft als auch die Kostenträger zugesichert wird, und alle
Patienten Zugang zu zuzahlungsfreien Prophylaxeleistungen und damit endlich auch
zur zuzahlungsfreien Behandlung der Grunderkrankung des Fachgebiets erhalten. Für
alle zahnärztlichen Leistungen innerhalb des Modellversuchs wird von den
teilnehmende Ärzten für Zahnheilkunde eine hohe Transparenz für qualitätssichernde
und -kontrollierende Massnahmen mit verlängerten Gewährleistungsfristen
angeboten.
Mittelfristig wird erreicht, dass
der auf die Erhaltung der natürlichen Zähne seiner Patienten abzielende Arzt für
Zahnheilkunde seiner Aufgabe in freier Praxis mit dem ihm zustehenden
Unternehmergewinn erfüllen kann, ohne auf sinnvolle neue Therapie- und
Diagnoseverfahren verzichten zu müssen. Langfristig kann ein Absinken der
erforderlichen Mittel erreicht werden, oder es können neue Leistungen, wie etwa
die Implantologie, bezuschusst werden.
Die Reformvorschläge basieren
auf dem ursprünglichen Gedanken einer sozialen Marktwirtschaft ("Der
Dritte Weg") und erfordern auch von den beteiligten Politikern und den
Kostenträgern eine erhebliche Fähigkeit zum Umdenken und zum persönlichen
Engagement für die Verbesserung der Volksgesundheit. Zumal von interessierter
Seite jahrelang behauptet wurde, ein solcher Umbau sei unmöglich oder gar
sozialistisch. Folglich wird ein Aufschrei der Empörung durch die
standespolitisch kontrollierte Presse und in der Folge durch große Teile der
Zahnärzteschaft gehen. Ich bitte daher alle, die diesen Entwurf erhalten, sich
nicht beirren zu lassen, sondern die Aussagen unvoreingenommen zu prüfen, zu überdenken
und in die öffentliche Diskussion zu bringen, zumal die innerzahnärztlichen
Kommunikationswege durch ein recht merkwürdiges Demokratie- und Kulturverständnis
der Standesführung blockiert sind. Ich bin bereit und in der Lage, das Konzept
vor welchem Publikum auch immer zu erläutern und zu verteidigen.
Zu bedenken ist, dass die
offizielle Standespolitik nur die Interessen einer Minderheit der Zahnärzte
repräsentiert.
Eine kontinuierlich ansteigende
Zahl von Zahnärzten wird diese Vorschläge positiv aufnehmen und erfolgreich
umsetzen, wenn sie sie einmal in Ihrer ganzen Tragweite und
Bedeutung für die eigene Zukunft und die ihrer Kinder verstanden hat und
sie erfolgreich vorgelebt bekommt. Dies gilt insbesondere für die in Ausbildung
befindlichen Zahnärzte der neuen Generation, die inzwischen zurecht Angst vor
der Niederlassung haben, und für zukünftige Zahnarztgenerationen, für die wie
alle Verantwortung tragen.
Denjenigen, die schreien werden
wie immer -"Das ist purer Sozialismus" - "Für das bisschen Geld
kann man keine lege artis Zahnheilkunde betreiben" - "Das ist der
Niedergang der Zahnheilkunde in Deutschland"-, usw. usw. sei gesagt, dass
dies ein freies Land ist, in dem niemand gezwungen wird, als Vertragszahnarzt zu
arbeiten.
Sie sollen jetzt endlich den
ihnen bisher anscheinend fehlenden Mut aufbringen, sich privatzahnärztlich
niederzulassen oder schweigen und uns andere in Ruhe und Würde im Sinne einer
sozial kompetenten, auf Zahnerhaltung ausgerichteten Zahnheilkunde im
gesellschaftlichen Konsens an der Verbesserung der Volksgesundheit arbeiten
lassen.
Klüger wäre es, den eigenen
Organisationsgrad kritisch zu überdenken und die Einführung des Modells zu
unterstützen. Zumal die Vorschläge in langjähriger Praxis entwickelt wurden
und, soweit gesetzlich zugelassen, erfolgreich erprobt sind.
Es ist kaum vorstellbar, das die
vorgeschlagene Reform am Widerstand der Kostenträger oder der Politik
scheitert. Sollten die innerzahnärztlichen Widerstände zu groß sein und
dieser Anlauf, der einen neuen Geist und eine selbstkritische Besinnung aller
beteiligten Gruppen auf ihre eigentlichen Aufgaben einfordert, wofür das Jahr
2000 ein besonders schönes Datum darstellt, erneut ins Leere gehen, wird von
zahnärztlicher Seite nicht zu verhindern sein, dass auf dem bisherigen Weg der
Beschneidung im Zahnersatzbereich ohne Kompensation im konservierenden weiter
vorangeschritten wird, bis die Schmerzgrenze überschritten ist, und man sich
nicht länger wirksamen Reformen im gesellschaftlichen Konsens verweigert. Auf
dem Wege dorthin kann es zu einem neuen, aber wiederum scheiternden Korbversuch
und zum Niedergang der Zahnheilkunde mit einem erheblichen Qualitätsverlust
kommen. Dies ist den Patienten nicht zu wünschen. Es wäre auch ein
Armutszeugnis für alle beteiligten Gruppen und entspräche nicht dem Niveau der
Bundesrepublik Deutschland.
Ach ja. Zur Not eignet sich das
vorliegende Reformkonzept nach seinem Scheitern ja vielleicht als Basis für
Einkaufsmodelle, in abgeänderter Form sicher auch für die privaten
Versicherungsträger.
Nefiodow Leo A.
Der sechste Kondratieff. Wege zur
Produktivität und Vollbeschäftigung im Zeitalter der Information. Sankt
Augustin: Rhein-Sieg-Verlag, 1997
Staehle Hans Jörg
Wege zur Realisierung einer präventionsorientierten
Zahnheilkunde in Deutschland. München, Wien: Carl Hanser Verlag, 1996
Staehle Hans Jörg
Indikation und Bewertung von
direkt hergestellten Kompositrestaurationen im kaubelasteten Seitenzahnbereich.
Deutscher Zahnärztekalender 1997. München, Wien: 1996
Staehle Hans Jörg
Studie zur Erfassung des
Zeitaufwands für direkte zahnärztliche Restaurationen im kaubelasteten
Seitenzahnbereich. Vorschlag für einen Studienplan. Stand: 22.06.96.