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Fallbeispiel 12

Dr. Robin Mohr aus Stuttgart

Er schreibt zu diesem Fall mit Bifurkationsbeteiligung, bei dem er durch sorgfältige Desinfektion diesen 46 erhalten und in der Folge eine Freiendsituation vermeiden konnte:

"Man muss nicht immer bis Größe 50 oder 60 aufbereiten, wenn die Kanäle eng und obliteriert sind. Es genügt, so weit aufzubereiten bis die Kanalwände eindeutig hart sind, so dass es ausgesprochen schwierig wird, sie auch mit neuen Feilen noch mehr zu erweitern."

Recht hat er. Der Sinn der Aufbereitung ist ja neben der mechanischen Entfernung des Debris die Eröffnung der Neben- und Seitenkanälchen, um sicher zu stellen, dass das Desinfektionsmittel das gesamte Kanalsystem penetrieren und desinfizieren kann. Wenn die Kanalwände hart sind und bei der Erweiterung nicht mehr schmieren, kann man mit der notwendigen Sicherheit davon ausgehen, dass das Notwendige erledigt ist. Es geht schließlich nicht darum, einen Schönheitspreis für die Darstellung von Wurzelkanälen im Röntgenfilm zu gewinnen, sondern Zähne zu erhalten, die andere als nicht erhaltungswürdig einstufen und extrahieren würden. 

Beachten Sie den wundersamen Knochengewinn in der Bifurkation. Schade dass er ehrlich ist. Was würde er für einen Applaus erhalten, wenn er stattdessen mit seiner souveränen Membrantechnik geprahlt und die Macht von Emdogain gepriesen hätte...smile... 

 

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