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Fallbeispiel 158

The old fashioned way

Der folgende Fall wurde von unserem Ausbildungsassistenten Christian Carstensen in der Weise behandelt, wie Otto Walkhoff es vor beinahe 100 Jahren gemacht hätte.

Ausgangsbefund an Zahn 36 im August 2007mit klinisch deutlich druckdolenter vestibulärer Knochenauftreibung und Austritt von Pus aus der Bifurkation   (Klick!)

Messaufnahme im August 2007 (Klick!)

Wenn ungeprüft nacherzählt wird, in einer Praxis, in der ChKM verwendet wird, würde man den typischen Zahnarztgeruch von früher wahrnehmen, so ist das ein Märchen. Dieser Geruch rührt nicht von ChKM, sondern von der damals sehr gebräuchlichen Jodoformpaste her. Wenn man sorgfältig mit ihr umgeht und sie nicht überall herumschmiert, kann man aber auch diesen Geruch vermeiden. Auf jeden Fall Handschuhe tragen! Wir verwenden Jodoformpaste sonst nur in Fällen, in denen man trotz vorausgegangener sorgfältiger Desinfektion anlässlich der Probe-WF mit  Ca(OH)2 oder Zauberpaste keine vollständige Beschwerdefreiheit erreichen kann.

Verlaufskontrolle im Oktober 2007 nach Revision und sorgfältiger Desinfektion bei klinischer Beschwerdefreiheit unmittelbar nach Langzeiteinlage von Jodoformpaste nach Walkhoff.  Auch röntgenologisch ist eine Ausheilungstendenz bereits zu erkennen  (Klick!)

Verlaufskontrolle im Februar 2008 unmittelbar vor Ca(OH)2-Einlage.  Die Jodoformpaste ist  deutlich resorbiert, der Ausheilungsprozess weiter vorangeschritten (Klick!).

Walkhoff benutzte Jodoformpaste als Langzeiteinlage, weil er sie gefahrlos in Granulome, Fisteln und Zysten überpressen konnte, da sie sehr leicht resorbierbar ist. Er postulierte, dass die Resorption auch im Wurzelkanal dann stoppen würde, wenn keine bakteriell-entzündliche Aktivität mehr bestehen würde. Eine weitere These von ihm war, dass die resorbierte Paste nach Ausheilung des bakteriellen Infektes durch steriles körpereigenes Gewebe ersetzt werden würde. Diese Auffassung wurde von Engel nachhaltig histologisch belegt. Er resizierte 18 apikal ausgeheilte Wurzeln und verglich den histologischen mit dem radiologischen Befund. In 17 der 18 Fälle entsprachen sich die Befunde, in einem Fall war der histologische Befund besser als der radiologische. Damit war der Beweis erbracht, dass man sich die Ausheilung apikaler Ostitiden betreffend auf den röntgenologischen Befund verlassen und von ihm auf den histologischen rückschließen konnte. In allen Fällen war der resorbierte Sealer durch steriles körpereigenes Gewebe ersetzt. Von was denn auch sonst? In einigen Fällen war das Foramen apikale durch neu gebildetes Wurzelzement vollständig verschlossen.

Unmittelbar nach WF vor der prothetischen Neuversorgung im April 2008. Die röntgenologisch knochendichte Ausheilung ist praktisch abgeschlossen (Klick!)

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