zurück/back

 

Fallbeispiel 33

Einerseits wird gefordert, wurzelbehandelte Zähne möglichst schnell definitiv und dicht zu verschließen, da man die Reinfektion der Wurzelkanäle von koronal her fürchtet (deren Diagnose nach unserer Auffassung allzu oft für die Exazerbation von belassenen Keimen aufgrund mangelhafter Desinfektion her halten muss), auf der anderen Seite fordert man in der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten im Angesicht der in Deutschland hohen Komplikationsrate, mit der prothetischen Versorgung wurzelbehandelten Zähne mindestens 6 Monate zu warten.

17 vor Trep im Oktober 1997 (Klick!)

Nach WF im Februar 1998 (Klick!)

Im Mai 2001 (Klick!)

Das Tolle an der Methode ist, dass man - wenn man sich strikt an das Protokoll hält - aufgrund der Klinik eindeutig aussagen kann, zu welchem Zeitpunkt  man den Zahn sicher abfüllen kann, und darüber hinaus sicher ist, dass die Wurzelfüllung, die man zu diesem Zeitpunkt legt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überaus langfristig komplikationsfrei bleiben wird. 

Man kann in der logischen Folge gleichzeitig der Wissenschaft ihre Angst vor der Reinfektion nehmen, in dem man unmittelbar nach WF definitiv versorgt, und dabei gleichzeitig der gesetzlichen Versicherung die Ihre, unnötig Geld für prothetische Misserfolge aufgrund von Exazerbationen zu verlieren.

Das gilt sowohl für Erstversorgungen als auch für.....

nächster Fall

  zurück/back       Home