.
Kassenendo.......(Vorsicht! Glosse!!)
Nach dem neuen BEMA (Richtlinien und Gebührenordnung für
gesetzlich versicherte Patienten) eine geradezu klassische
Kassenindikation:
a) geschlossene Zahnreihe wird erhalten,
b) Wurzelfüllung bis zur Wurzelspitze schwierig, aber möglich,
c) Wurzeln volumenausfüllend abfüllbar.
Unmittelbar vor Revision im Oktober 2003 (KLick!) |
unmittelbar vor prothetischer Versorgung im Februar 2004 (Klick!) |
Da soll noch einer sagen, der neue BEMA habe nicht entscheidende Vorteile für
die Patienten gebracht. Endlich werden Wurzelfüllungen bei Kassenpatienten
"auf Karte" nur noch von Könnern erbracht. Nichtkönner sind
gezwungen, privat zu liquidieren und ......das ist der eigentliche Vorteil
für den Patienten.....sollte dem Nichtkönner wider Erwarten einmal eine
ordentliche Wurzelkanalbehandlung gelingen, muss er das privat liquidierte
Honorar zurückzahlen, da er die Behandlung dann über die Karte abrechnen muss,
weil es ja eine typische Kassenleistung war.......smile....