Startseite

FÜR PATIENTEN/FOR PATIENTS

Stichwortsuche:


powered by FreeFind

Behandlungsschwerpunkte
Wir über uns
Nächster Vortrag:
HILDESHEIM (Anklicken) Leipzig - München
FÜR ZAHNÄRZTE/FOR DENTISTS

Zahnarzt Recall System

Dentist Recall System
Fallbeispiele/Cases
Rationale Funktionstherapie
Rationale Endodontie
Rationale Prothetik
Rationale Mundhygiene
Rationale Berufspolitik
NEUE INTERESSANTE FÄLLE
DER KOMPLETTE FALL
VERÖFFENTLICHUNGEN

Das Recall-System erlaubt jedem registrierten Zahnarzt, seine Patienten in einer geschützten, nur ihm zugänglichen Datenbank zu verwalten und sie an 7 verschiedene, freigewählte Recall-Termine automatisch per e-mail  erinnern zu lassen.

The Dentist Recall System allows every registered Dentist to remind his own patients automatically per e-mail of 7 different free choosen Recall-Dates.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Osswald und Adam

 

Kinderbehandlung

Wir behandeln Kinder gerne und nehmen uns die notwendige  Zeit für ihre Behandlung. Auch bei Kindern sehen wir unser wichtigstes Ziel in der Vorbeugung vor Karies und der Erhaltung der Milchzähne. Kinder sind schließlich unsere erwachsenen Patienten von morgen.

Der Erhalt der Milchzähne ist entgegen der landläufigen Meinung ja überaus wichtig, da ein zu früh verlorener Milchzahn sehr häufig zum Aufwandern der Nachbarzähne und in der Folge zu Platzmangel für die später durchbrechenden bleibenden Zähne führt, was die Notwendigkeit einer kieferorthopädische Behandlung nach sich ziehen kann. Eine solche Behandlung kann durch konsequentes Bemühen um die Zahnerhaltung sehr häufig vermieden werden. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb interessant, weil die kieferorthopädische Behandlung nicht mehr in jedem Falle von der gesetzlichen Versicherung bezahlt wird.  

In der Regel lassen sich Kinder ab dem dritten Lebensjahr gut behandeln, insbesondere dann, wenn sie noch keine schlechten Erfahrungen (Schmerzen beim Behandeln) gemacht haben und man ihnen alles, was man mit ihnen vorhat,  geduldig erklärt. 

Dass eine Behandlung in Narkose erforderlich wird, stellt bei uns eine seltene Ausnahme dar. Man darf ja nicht übersehen, dass auch heute noch jede Narkose ein wenn auch geringes Restrisiko beinhaltet und daher vermieden werden sollte, wann immer dies möglich ist. Aus diesen Gründen führen wir die  notwendigen Behandlungen möglichst unter lokaler Schmerzausschaltung durch. Wenn Kinder einmal erfahren haben, dass sie dann bei der Zahnbehandlung keine Schmerzen mehr spüren, sind die Probleme nach unserer Erfahrung weitgehend gelöst. Wenn trotzdem einmal eine Behandlung in Narkose erforderlich werden sollte, überweisen wir zu einer/m entsprechend ausgerüsteten und erfahrenen Kollegin/en. 

Selbstverständlich führen wir bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene halbjährige Karies-Prophylaxe (IP-Leistungen) zuzahlungsfrei über die Krankenversicherten-Karte durch und beraten Sie ausführlich in allen Fragen der Mundhygiene, der Ernährung und der Fluoridierung. Bei Kindern unter sechs Jahren erbringen wir diese auch schon in diesem Alter durchaus notwendigen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen FU-Untersuchungen zuzahlungsfrei

Wir verwenden bei Kindern nur Amalgam, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. In der Regel legen wir stattdessen zuzahlungsfrei hochwertige Kunststofffüllungen in Säure-Ätz-Schichttechnik.

Selbstverständlich führen wir auch an Milchzähnen Wurzelbehandlungen durch und gliedern Kinderkronen ein, wenn der wichtige Erhalt der Milchzähne anders nicht zu gewährleisten ist. 

Selbstverständlich legen wir auch bei gesetzlich versicherten Kindern bis zum 14. Lebensjahr zur Zeit noch (Januar 2002)  hochwertige Kunststofffüllungen, zuzahlungsfrei über die Versichertenkarte. Wir haben selbst Kinder und wissen daher, was sie die Eltern kosten. Im Zuge der zunehmenden Budgetierung unserer Leistungen durch Politik und Krankenkassen müssen wir aber schon jetzt hohe Beträge für zahnerhaltende Maßnahmen nachträglich zurückzahlen, die wir für unsere Patienten im abgelaufenen Jahr nach den hier beschriebenen Regeln der zahnärztlichen Kunst erbracht haben,

Dies ist für uns um so ärgerlicher, als wir in diesen Fällen nicht nur umsonst gearbeitet haben, sondern zusätzlich unser qualifiziertes Personal und teure Materialkosten zu Verfügung gestellte haben, in diesem Sinne also über unsere in diesen Fällen unbezahlte Arbeitsleistung hinaus Geld draufzahlen.  Deshalb können wir Ihnen zu unserem ausdrücklichen Bedauern an dieser Stelle auch nicht versprechen, dass wir diese Leistungen auf Dauer weiter zuzahlungsfrei erbringen können.

 

zurück