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Die (deutsche)Wissenschaft

 

Die Grundprinzipien der Endodontie, nämlich Asepsis, chemische Aufbereitung, mechanische Aufbereitung und Obturation stehen seit Anfang des letzten Jahrhunderts eigentlich fest (Prof. WALKHOFF, Entwickler der CHKM-Lösung und der Jodoform-Paste, 1910).

 Unbestritten gilt:

1) Man muss bei der Wurzelkanalbehandlung soviel Keime wie möglich, also möglichst alle, aus dem Wurzelkanalsystem eliminieren

2) Man kann auf rein mechanischem Wege nicht alle Keime und allen Debris beseitigen, insbesondere nicht in den zahlreichen Seitenkanälchen, den Ramifikationen des apikalen Deltas und schon gar nicht aus den Dentin-Kanälchen selbst

3) Um einen langfristigen Erfolg einer WF zu sichern, müssen vor dem Verschluss möglichst keimarme Verhältnisse im Kanalsystem hergestellt werden, die den Organismus - auch im Falle reduzierter Immunantwort- in die Lage versetzen, mit möglicherweise persistierenden Keimen alleine fertig zu werden.

4) Wenn man also in keinem Fall sicher sein kann,  allen Debris aus den Wurzelkanälen mechanisch entfernen zu können, bleibt nichts anderes übrig, als ein potentes Desinfektionsmittel zu applizieren oder ein wirksames Antiotikum zu einzusetzen, das den verbleibenden Rest ausreichend desinfiziert.

Daraus folgt zwingend:

Die  ideale WK /WF beinhaltet die vollständige Reinigung  und Desinfektion des Wurzelkanalsystems,  die mit mechanischen Methoden allein gegenwärtig NICHT zu erreichen ist. Deshalb ist ein chemisches Agens UNBEDINGT erforderlich (conditio sine qua non). Dies wird auch von der Wissenschaft nicht bestritten. Die Wissenschaft dogmatisiert allerdings in diesem Zusammenhang die Verwendung von Ca(OH)2 und Natriumhypochlorid.

Diskussion:

Aus für uns nicht nachvollziehbaren, in unseren Augen auch keineswegs in irgend einer Form wissenschaftlich belegten Gründen, wird jedoch die Verwendung DES WIRKSAMSTEN  aller uns momentan zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel abgelehnt. Dabei wird diese Ablehnung diffus, kontrovers und ohne wissenschaftliche Belege begründet. Einziger Konsens scheint zu sein, dass CHKM nicht gerade gut riecht und schmeckt. Wir halten diesen Konsens vom ärztlichen Standpunkt im Sinne der Zahnerhaltung für ausgesprochen abwegig.

Als Desinfektionsmittel werden von der Wissenschaft vorgeschlagen:  NaOCl, EDTA, CHX, Ca(OH)2, H2O2 und auch CHKM.

Betrachten wir nun die Vorwürfe, die CHKM gemacht werden:

1.) Es ist toxisch im Periapex:

Natürlich ist es das. Es ist schließlich ein potentes zelltötendes Mittel, deshalb wirkt es ja auch so gut auf Bakterien. Es gibt aber außer den Antibiotika  keine anderen Mittel, die selektiv nur Bakterien bekämpfen  und körpereigene Zellen verschonen. Antibiotika haben zudem eine nachgewiesen systemische Wirkung, werden aber in der Endodontie , in den USA sogar häufig systematisch, in großem Umfang angewendet. Da inzwischen Konsens besteht, dass Antibiotika nur dort eingesetzt werden sollten, wo sie wirklich unabdingbar sind (Antibiotika-Missbrauch, Resistenzentwicklung), gibt es nur in Ausnahmefällen eine Begründung, sie in der Endodontie einzusetzen, wenn andere Mittel zur Verfügung stehen, die gleiche oder bessere Ergebnisse zeigen. Die Verwendung von CHKM reduziert den Gebrauch von Antibiotika auf das notwendige Minimum (Vergessenes Wissen in der Endodontie).

Natürlich wirkt CHKM toxisch auf lebende Zellen, dass ist ja auch der Grund, warum wir Desinfektionsmittel in der Endodontie einsetzen (1. In vitro-Studie von Chang). Die von der Wissenschaft legitimierten Mittel wirken aber genau so toxisch (2. In vitro-Studie von Chang). 

Auch CaOH2 hat diese zelltötende Wirkung, sonst würde es ja nicht bakterizid auf Bakterien wirken.

"Aber nicht so schlimm wie CHKM" entgegnet die Wissenschaft.

Bei diesem -in unseren Augen wenig wissenschaftlichem Argument- stellt sich die Frage, welchen Vorteil wir daraus ziehen sollen, dass Ca(OH)2 "nicht so schlimm" zelltötend wirkt? Wir wollen doch desinfizieren und damit Zellen töten. Wenn Ca(OH)2 also nicht "so schlimm" bakterizid wirkt wie CHKM, dann bleibt doch nur der einzige logische Schluss, dass Ca(OH)2 für den Zweck, zu dem wir es anwenden, weniger geeignet ist als CHKM.  Wenn Ca(OH)2 nicht im selben Maße zelltötend wirkt, dann muss man umgekehrt daraus folgen, dass es für die Indikation, zu der wir es anwenden, lediglich weniger wirksam ist als CHKM (4. In-vitro-Sudie von Fuss).

Wir haben nichts gegen die Anwendung von Ca(OH)2. Ganz im Gegenteil. Wir benutzen es ja als sogenannte "Probe-WF" an jedem Zahn, den wir endodontisch behandeln, für zumindest 3 Wochen, bevor wir endgültig abfüllen. Das hat uns sicher so manche peinliche Revision erspart. Wir machen das ja auch nicht von ungefähr, sondern aufgrund unserer Erfahrung. Aus dem gleichen Grund wissen wir auch, dass Ca(OH)2 in vielen Fällen der  Gangränbehandlung  nicht  allein  in  der Lage ist,  komplizierte  Infektionen  auszuheilen. Die Unterlegenheit der Wirkung bis hin zur Unwirksamkeit von Ca(OH)2 gegenüber CHKM auf viele Keime, die  bei Gangränbehandlungen regelmäßig angetroffen werden, ist in zahleichen Studien belegt:

Unwirksamkeit von Ca(OH)2   Antimikrobielle Aktivität von Ca(OH)2  
Vergleich von CHKM und Ca(OH)2    Uneffektivität von Ca(OH)2 ohne CHKM
E. faecalis-Infektion der Dentinkanälchen Unwirksamkeit von Ca(OH)2
CHKM am wirksamsten bei der Desinfektion devitaler Zähne In-vitro-Sudie von Fuss
Vergleich CHKM, NaOCL, Ca(OH)2  

Wir sehen das Problem von Ca(OH)2 neben der geringeren Bakterizidität besonders  in seiner gegenüber ChkM deutlich unterlegenen Kriechfähigkeit. Es kommt aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften einfach nicht überall dorthin, wo es hin soll:

Unwirksamkeit von Calciumhydroxit   E. faecalis-Infektion der Dentinkanälchen,
Klinische Studie von Peters  

Darüber hinaus gibt es Studien darüber, dass Ca(OH)2 die kleineren Neben- und Seitenkanälchen und insbesondere die Dentintubuli , in denen es wirksam werden muss, weil dort die Bakterien nachweisbar sind, nicht nur nicht penetriert, sondern sie vielmehr in einem hohen Prozentsatz verstopft und somit ein Abfüllen derselben verhindert ( Klinische Studie von Peters).

Der Fehler, den man der wissenschaftlichen Argumentationskette in Deutschland  zuweisen muss, ist der, das man CHKM die eigentlich gewünschte Materialeigenschaft (hohe zelltötende Wirkung)  zum Vorwurf macht und als Vergleich ein weniger wirksames  und damit zwangsläufig weniger schädigendes Material als bessere Alternative auslobt, WEIL es weniger Wirkung hinterlässt.

2. Es wirkt systemisch:

Das heißt es geht in den Körper über. Das hängt damit zusammen, das es durch über den Apex und die kleinen Dentinkanälchen diffundiert und damit auch Bereiche erreicht und desinfiziert, die sonst nicht zu erreichen wären.  Hier sehen wir den zweiten Fehler in der wissenschaftlichen Argumentationskette: gerade WEIL CHKM diese gewünschte Eigenschaft aufweist, in Bereiche vorzudringen, die mit Ca(OH)2 nicht oder nur unzureichend desinfiziert werden können,  erzielt diese "als systemisch wirksam" abgelehnte Eigenschaft  das gewünschte sehr gute, voraussagbare Ergebnis. Und genau  dieses angestrebte Ergebnis macht man dann dem Medikament wieder zum Vorwurf. 

Darüber hinaus wird CHKM nur temporär und aufgrund der dem Wurzelkanalsystem eigenen Enge in sehr kleinen Mengen angewendet. Die Gefahr möglicher systemischer Nebenwirkungen, die als Argument gegen CHKM vorgebracht wird,  relativiert sich dadurch zur Bedeutungslosigkeit. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der jedem Medikament eigenen Dosis-Nebenwirkungs-Relation.

3. Schlechte Wirkung:

Eine alte Studie soll angeblich die schlechte Wirksamkeit von CHKM belegen. Eine neuere  Studie belegt dagegen, dass CHKM insbesondere gegen anaerobe Keime, mit denen wir ja in der Gangrän-Behandlung konfrontiert sind, gegenüber CaOH2 eine um das 4-fache gesteigerte bakterizide Wirkung aufweist.  Das eigentliche Problem mit CHKM ist, dass es zwar sehr viele Gerüchte gibt, die gerne und ausgiebig kolportiert werden, aber keinerlei ernst zu nehmende wissenschaftliche Studien, die diesen Gerüchten Substanz verleihen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Dem durch viele Studien belegten Nachweis, dass CHKM dem Ca(OH)2 in allen Belangen, die man von einem potenten Desinfektionsmittel in der Endodontie erwarten kann und muss, deutlich überlegen ist, begegnet die Wissenschaft mit dem Argument, dass Ca(OH)2 gar nicht das eigentliche zur Desinfektion verwendete Medikament ist, sondern dass vielmehr Natriumhypochlorid, das in ständig steigender Dosierung Verwendung findet, die notwendige Desinfektion gewährleistet und fügt hinzu: 

4. CHKM habe gravierende Nebenwirkungen:

Wir haben keinerlei Nebenwirkungen festgestellt und auch keine Literaturstellen gefunden, in denen solche Nebenwirkungen dokumentiert sind. Der allgemeine Konsens über diese angeblichen Nebenwirkungen von CHKM scheint nur auf Nacherzählungen von Meinungen und Behauptungen zu fußen, die irgend jemand irgendwann einmal unbewiesen aufgestellt hat.  Allerdings haben wir zahllose wissenschaftliche Dokumentationen über gravierende Nebenwirkungen der von der Wissenschaft legitimierten Desinfektionsmittel gefunden, die zum Teil als ausgesprochen ernsthaft einzustufen sind, insbesondere bei der Verwendung von Natriumhypochlorid . 

Eine Übersicht belegt diese dokumentierten Nebenwirkungen des NaOCl mit zahlreichen Literaturangaben (Iatrogene Zwischenfälle,   Volltext als .PDF-Datei).

5. NaOCl

Natriumhypochlorid, das man  ja in bissiger Replique auf die unbewiesene Einlassung der Wissenschaft, die Verwendung von CHKM sei obsolet, auch als "Toilettenreiniger" bezeichnen könnte, wozu es ja durchaus eine verbreitete Verwendung findet, wird dabei in ständig steigender Dosierung angewandt. Angefangen bei einer 0.5 %igen Lösung sind einige der Protagonisten sich stetig steigernd inzwischen bei der Applikation einer 6 %igen Lösung angelangt. Zusätzlich wird die Erwärmung auf Körpertemperatur empfohlen, um die Wirksamkeit zu steigern. Diese Steigerung in der Dosierung wird vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass das Spülen mit einer 0,5%igen NaOCl-Lösung nur unwesentlich wirksamer ist als die Spülung mit destilliertem Wasser (Vergleich NaOCl und destilliertes Wasser). Es wäre ja auch kaum nachvollziehbar, wenn man im Laufe der Zeit wegen der erfolgreichen Anwendung eine Verzwölffachung der angewendeten Konzentration vorgenommen hätte. In einer Konzentration von 6% dringt Natriumhypochlorid jedoch in völlig neue Bereiche der chemischen Gefahrenklassen vor, das Chlor gast von alleine aus und erfüllt den Raum mit einem stechenden, ätzenden Geruch, gegen den CHKM geradezu wohlriechend ist. Von den hässlichen Flecken und Löchern, dass Natriumhypochlorid auf der Kleidung der Patienten hinterlässt, einmal ganz abgesehen.  Hochprozentige NaOCl-Lösungen haben jedoch einen dezimierenden Effekt auf menschliches Dentin ( Einfluss von 5%iger NaOCL-Lösung auf das Dentin). 

Wie selten durch Zahnärzte beobachtete Komplikationen Eingang in die einschlägige Literatur finden, wird an folgendem Beispiel deutlich. Im Zusammenhang mit der Verteidigung von CHKM gegen die gängige Lehrmeinung haben wir auf einer zahnärztlichen Liste mit ca. 400 Teilnehmern nach den persönlichen Erfahrungen mit hochkonzentrierter NaOCL-Lösung gefragt. Dabei wurden uns allein 4 Komplikationen aus diesem relativ kleinen Kreis zur Kenntnis gebracht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es nicht jedermanns Sache ist, eine von ihm verursachte iatrogene Schädigung öffentlich darzustellen und dass nur ein Teil der Teilnehmer überhaupt NaOCL anwendet: 

1. Eine Gesichtsverätzung, nachdem NaOCL unbemerkt zwischen Kofferdam und Gesichtshaut gelangt war, die jedoch verschorfend innerhalb einer Woche vollständig abheilte                                                                         2. Zwei reversible Anästhesien von Anteilen des N. alveolaris inferior                                                                      3. Eine irreversible Anästhesie von kleineren Anteilen des N. alveolaris inferior.

Auf die Frage nach infolge der Verwendung von CHKM beobachteten Nebenwirkungen, wurde uns nicht eine benannt. Lediglich ein Teilnehmer berichtete über das Auftreten von leichtem Brechreiz, wobei er diesen jedoch auf die Verwendung von H2O2 zurückführte, das beim Spülen in den Rachen des Patienten gelangt war.

Da NaOCl bekanntermaßen in zahlreichen Haushaltsreinigern Verwendung findet, nimmt die Zahl der Allergien gegen NaOCl stetig zu. Es sind auch schon Fälle bekannt geworden, bei denen es bei der endodontischen Zahnbehandlung zu solchen allergischen Reaktionen gekommen ist. So scheint es geraten, Patienten vor der Behandlung mit NaOCl auf das Vorliegen einer Putzmittelallergie zu befragen (Allergien auf Haushaltsmittel).

Abgesehen davon gibt es Studien, die die Überlegenheit von CHKM auch gegenüber NaOCl bei der Desinfektion von mit Problemkeimen der Endodontie besiedelten Dentintubuli belegen ( Vergleich CHKM, NaOCL, Ca(OH)2 ). Ganz nebenbei ist NaOCl im Vergleich zu CHX doppelt so toxisch (Toxizität von NaOCl) und besitzt auch in 5.25%iger Lösung keine höhere Desinfektionswirkung. In einem Vergleich zwischen NaOCl und CHX war CHX nicht signifikant überlegen, wobei von beiden Substanzen Keimfreiheit in keinem Fall erreicht wurde (Vergleich NaOCL und CHX).

Wie nebenwirkungsfrei, hochwirksam und gleichzeitig hervorragend schmerzstillend und schmerzfrei CHKM auch bei der Behandlung gangränöser durch klinisch und manuell noch sehr unerfahrene Studenten im ersten klinischen Jahr wirkt, bei denen ja eine "unsachgemäße Anwendung", wie sie bei Nebenwirkungen von NaOCl angenommen wird, am ehesten zu erwarten wäre, zeigt eine Studie von Siqueira (Postoperative Schmerzen und CHKM). Über keinerlei Schmerzen nach Aufbereitung und Versorgung mit CHKM in einer Sitzung berichteten 84,8 % der 627 Patienten, 10 % über leichte, 3.3 % über mäßige und lediglich 1.9 % der Patienten klagte über starke postoperative Schmerzen.  Die postoperativen Beschwerden waren interessanterweise signifikant und allein korreliert mit der Behandlung von Zähnen, die eine präoperative Schmerzsymptomatik gezeigt hatten, ohne dass eine periapikale Läsion vorlag (p<0,01). Eine solche geringe postoperative Schmerzsymptomatik ist bei Verwendung von NaOCl und sofortigem oder verzögertem Verschluss nicht zu erwarten (Postoperative Schmerzen).

Dieser Argumentation begegnend erklärt die Wissenschaft, bei CHKM bestehe ein:

6. Schlechtes Verhältnis zwischen Wirksamkeit / toxische Wirkung:

Das ist die "Das Imperium schlägt zurück " Antwort einer alten Studie.  "....die Desinfektion steht im Gegensatz zum Nachteil an systemischen / örtlichen Nachteilen......"  So was kann man natürlich einfach mal so  dahersagen. Aber ist das eine wissenschaftlich begründete Aussage? 

Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. In einer gut dokumentierten, Studie von künstlich erzeugten, abakteriellen apikalen Läsion an Hundezähnen ( Ausheilung künstlich erzeugter periapikaler Läsionen) wurde die Restitutio ad integrum bei der Verwendung von CHKM im Gegensatz zur Kontrollgruppe experimentell nachgewiesen. Die reparativen Prozesse zeigten sich histopathologisch in der Neubildung von Wurzelzement, Reossifikation und an einer markanten Verkleinerung der periapikalen Läsion. Diese Ergebnisse decken sich mit unseren eigenen Erfahrungen und Bildern bei der Anwendung in der Zahnheilkunde.

In einer weiteren Studie an Mäusen (Entzündliche Gewebereaktion und Restitutio ad integrum) zeigte sich nach subcutaner Injektion von CHKM ebenfalls eine Restitutio ad integrum. 

In einer kürzlich erschienen Ausgabe der DZZ, wurde CHKM von der Deutschen Gesellschaft für Zahnheilkunde als obsolet bezeichnet und damit seine Anwendung praktisch verboten. Begründet wurde dies neben den üblichen unpräzisen Kommentaren in einer Stellungnahme zu einer In-Vitro-Studie des Kollegen Chang ( 1. In vitro-Studie von Chang), der ohne Angabe von Konzentration und Einwirkungsdauer ein wenig CHKM in ein Reagenzglas gegeben hatte, in dem sich gezüchtete, menschliche Desmodontalzellen befanden. Bei dieser Gelegenheit konnte er feststellen, dass die Zellen das nicht überlebten.

Zum Glück hat jedoch derselbe Kollege Chang sein Experiment mit Chohrhexidin und NaOCL wiederholt (2. In vitro-Studie von Chang) und konnte dabei die gleiche Wirkung erzielen.

Darüber hinaus finden sich Studien, die sowohl für NaOCL in lediglich 0.05 %iger Lösung als auch für Ca(OH)2 eine im Vergleich zu ihrer antimikrobiellen Potenz ausgesprochen starke, zerstörende Wirkung auf Zellkulturen feststellen ( Zellzerstörender Effekt von NaOCl und Ca(OH)2).

Die Begründungen der Wissenschaft dafür, warum CHKM als obsolet bezeichnet und sein Verbot betrieben wird, halten in unseren Augen einer kritischen Würdigung nicht stand.

Hier muss man kritisch hinterfragen:

Welche Studien begründen eine solche Einlassung?  Wir haben keine ernsthafte Studie finden können, die diese Aussagen belegt!

Wo gibt es klinische Fälle, die die behaupteten negativen Wirkungen von CHKM belegen? Wir haben keine beobachten oder finden können.

Wenn nein? Wer wagt es dann im Zeitalter von wissenschaftlich begründeter, evidenzbasierter Zahnmedizin, eine solche unbewiesene und unbegründete Behauptung  und Wertung vorzunehmen,  daraus ein Dogma zu formulieren und den Patienten im Sinne der Erhaltung ihrer Zähne das potenteste Desinfiziens in der Gangränbehandlung vorzuenthalten?

Oder noch viel einfacher: Diese Wertung geht von einer falschen Basis aus, denn sie legt eine geringe Desinfektionswirkung verbunden mit der Behauptung gravierender Nebenwirkungen zugrunde. Wenn man die nachgewiesene, wesentlich höhere, nebenwirkungsfreie Desinfektionsleistung des CHKM , wie sie in neuen Studien belegt ist, zugrunde legt, dann muss völlig neu gewichtet werden.

 

Fazit:

Das einzige wirklich stichhaltige Argument, das die Wissenschaft   anführen könnte, wäre,  dass CaOH2 und NaOCl für die Desinfektion in der Endodontie grundsätzlich ausreichend sind, so dass man  in jedem Fall auf stärker zelltoxische Mittel verzichten kann. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, da mehrere NEUE Studien zu dem Schluss kommen, dass CAOH2 und NaOCl bei Problemkeimen der Gangränbehandlung wie beispielsweise E. Faecalis nicht in ausreichendem Maße bakterizid wirkt, bzw. -ganz  im Gegensatz zu CHKM-  sogar völlig wirkungslos sind.

Zu fordern ist, dass die Wissenschaft endlich damit anfängt, in ihren Untersuchungen und Erfolgstatistiken zwischen den unterschiedlichen Indikationsstellungen zur Wurzelbehandlung zu differenzieren. Wir halten die röntgenologisch dokumentierte Abheilung ossärer Aufhellungen für das einzige brauchbare Kriterium zum Nachweis eines erfolgreichen Endodontie-Konzeptes. Um diesen Nachweis zu erbringen, muss die Wissenschaft entsprechende Bilder erfolgreicher Behandlungen vorlegen. 

Solange die Wissenschaft  das nicht tut, muss sie sich nicht wundern, wenn unsere Vermutung nicht ausgeräumt wird, dass die Begründung  für die Behauptung, dass CaOH2 und NaOCl grundsätzlich und in jedem Falle zur Desinfektion des Wurzelkanalsystems ausreichend sind, lediglich in der Selektion der behandelten Fälle zu suchen und zu finden ist. Und dass sehr viele gangränöse Zähne ihren Weg in die Erfolgsstatistiken gar nicht erst finden können, weil sie vorher der Zange zum Opfer fallen. 

Zu untersuchen wäre in diesem Sinne die Quote derjenigen Zähne, die nur trepaniert und aufbereitet werden, die jedoch das Stadium der WF nicht erreichen. Nachuntersucht werden regelmäßig solche Zähne, die zumindest einmal wurzelgefüllt wurden, also aufgrund zahnärztlicher Bemühungen zumindest kurzfristig beschwerdefrei geworden sind.  Dabei braucht man sich nur eine beliebige Auswahl von 100-Fall-Statistiken der kassenzahnärztlichen Behandlungen in Deutschland anzuschauen, um festzustellen, dass die Anzahl der aufbereiteten die Zahl der abgefüllten Kanäle um einen hohen Prozentsatz übersteigt (Endodontie in Deutschland). Es wird in den Statistiken also keineswegs der Erfolg von Wurzelbehandlungen an sich beurteilt, sondern vielmehr lediglich der Erfolg oder Misserfolg nach abgeschlossener Wurzelfüllung.  

Solange es kein Mittel gibt, das eine 100% Wirkung erreicht, sollte  man das nehmen, welches dieser geforderten Wirkung am nächsten kommt, vorausgesetzt, dass die mit der Anwendung verbundenen Nebenwirkungen, die jedem Medikament abhängig von seiner Dosierung zu eigen sind,  vollständig reversibel sind. 

Wenn Sie sich die Fälle und die Bilder anschauen, die wir auf dieser Homepage vorstellen, werden Sie an der röntgenologisch nachgewiesenen knochendichten Ausheilung leicht erkennen, dass das für CHKM zutrifft. Reversibilität einer möglichen Nebenwirkung muss  eingetreten sein, denn sonst wären die apikalen Aufhellungen ja NICHT ausgeheilt. Solche Bilder haben wir in Hülle und Fülle. Die Veröffentlichung von Ausheilungen üblicher apikaler Aufhellungen, die unsere tägliche Routine darstellen, würde den Rahmen dieser Darstellung jedoch sprengen. Deshalb veröffentlichen wir lediglich besonders auffällige Fälle.

Als einziges Argument gegen ChkM verbleibt somit der von vielen als schlecht empfundene Geruch und Geschmack. 

Medizin ist eine in weiten Bereichen empirische, also erfahrungsorientierte Wissenschaft. Das hat Vor- und Nachteile. Der eindeutige Vorteil ist, dass man nicht zwangsläufig abhängig ist von wissenschaftlich eindeutig begründeten Nachweisen, die der Praxis häufig genug hinterherhinken, oder im Sinne der Verbesserung der Volksgesundheit (Endodontie in Deutschland) völlig an ihr vorbei laufen (60 % endodontische Misserfolge in Deutschland, wenn man die Zunahme der apikalen Aufhellung bzw. ihr Auftreten als Kriterium anwendet, 50% Misserfolge, wenn man das Verbleiben des Zahnes einfordert). Diese Empirie in der Medizin findet ihren schwer widerlegbaren Ausdruck in dem Satz: "Wer heilt hat Recht".

Damit wir nicht falsch verstanden werden, möchten wir noch einmal ausdrücklich feststellen:

Wir sind nicht gegen die Verwendung von Ca(OH)2 und Natriumhypochlorid. Wir haben auch nichts gegen mögliche Nebenwirkungen, wenn sie eine tolerable Quote nicht übersteigen. Wir wehren uns aber vehement dagegen, wenn die Wissenschaft in Deutschland die möglichen und dokumentierten Nebenwirkungen von Natriumhypochlorid auf der einen Seite toleriert und akzeptiert, seine Verwendung dogmatisiert und die nicht ausreichende bis nicht vorhandene Wirkung von Ca(OH)2 auf Problemkeime negiert,  auf der anderen Seite jedoch CHKM, das mindestens so wirksam wie oder vermutlich sogar wirksamer ist als Natriumhypochlorid und deutlich wirksamer ist als Ca(OH)2 aufgrund von angeblichen, nichtdokumentierten Nebenwirkungen "wegen nachgewiesener Schädlichkeit" als obsolet bezeichnet und damit zumindest indirekt sein Verbot betreibt.

Wir halten das für schlicht und einfach unwissenschaftlich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

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